Wunder und Zeichen – Zur Demo in Bitterfeld

27. Oktober 2006

victorySoeben erreichte uns ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Dessau:

Die Klage auf vorläufigen Rechtsschutz wegen der Auflagen Nr. 10 ist erfolgreich in unserem Sinne entschieden worden.

Damit sind laut Az. 3B316/06 DE morgen folgende Äußerungen erlaubt: „Nationale Sozialisten“ „Nationaler Sozialismus“.

Dies ist unserer Kenntnis nach das erste Mal, dass ein Gericht in der
BRd diese willkürlichen Auflagen aufhebt. Zur Reichweite dieses
Gerichtsentschlusses demnächst mehr.

 

Nach der Aufhebung des Verbots der Parole „frei-sozial-national“ ein weiter Sieg gegen die Gesinnungswächter.

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