Soeben erreichte uns ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Dessau:
Die Klage auf vorläufigen Rechtsschutz wegen der Auflagen Nr. 10 ist erfolgreich in unserem Sinne entschieden worden.
Damit sind laut Az. 3B316/06 DE morgen folgende Äußerungen erlaubt: „Nationale Sozialisten“ „Nationaler Sozialismus“.
Dies ist unserer Kenntnis nach das erste Mal, dass ein Gericht in der
BRd diese willkürlichen Auflagen aufhebt. Zur Reichweite dieses
Gerichtsentschlusses demnächst mehr.
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Nach der Aufhebung des Verbots der Parole „frei-sozial-national“ ein weiter Sieg gegen die Gesinnungswächter.