Wo man singt, da lass Dich nieder…

21. April 2012

Wenn ein junges Volk aufsteht und die Behörden rot sehen

Wir haben es ja wirklich gut. Wir leben in einem Staat, der sich „demokratisch“ nennt. Dürfen  eine Republik unser eigen nennen, die für sich in Anspruch nimmt, die Idee der „Freiheit“ in bestmöglicher Weise zu verkörpern. Schön das alles. Ein richtiges Paradies auf Erden. Aber leider nur theoretisch, leider nur auf dem Papier. Denn wer die stets so hoch gepriesene Freiheit in diesem Land tatsächlich einmal kritisch überprüft, wer ausschert aus dem Heer der braven Lämmlein, die sich vom Zeitgeist gängeln lassen, der kann sich ganz schnell auf eine blutige Nase gefasst machen. Das gilt nicht nur für das Aussprechen unliebsamer Meinungen. Das gilt auch für die aktive Pflege deutschen Kulturguts, wie beispielsweise das Singen von Liedern. Viele mögen es kaum glauben, doch es ist in diesem ach so freien Staat sogar strafbar, bestimmte Melodien auch nur zu summen. Auch Noten können gemäß BRD-Gesetzen eben kriminell sein. Da bleibt einem das Hohe C doch glatt im Halse stecken…

Es ist dabei aber keineswegs so, dass wenigstens irgendwo verbindlich festgeschrieben wäre, welche Lieder denn nun in der BRD gesungen werden dürfen und an welche man besser nicht einmal nur im Stillen denken sollte. Nein, hier ist reine Willkür oft das Kriterium. Schlüssige Argumente und sachliche rechtliche Begutachtung weichen nur allzu oft einer in vorauseilendem Gehorsam handelnden repressiven Gesinnungsjustiz. So mancher Staatsanwalt würde wohl in diesem Zusammenhang am Liebsten die Verwendung der deutschen Sprache insgesamt unter Strafe stellen. Dann müsste man sich wenigstens nicht ständig mit solch zeitraubenden Einzelentscheidungen herumärgern.

Deutsches Liedgut indes wird im Zuge dessen Schritt für Schritt aus dem gesellschaftlichen Diskurs entfernt und systematisch kriminalisiert – und das nur deswegen, weil es auch in einer mittlerweile schon etwas länger zurückliegenden Epoche deutscher Geschichte schon zum allgemeinen Kanon gehört hat.

So verhält es sich auch mit dem seit jeher in nationalen Kreisen bekannten und beliebten Volkslied „Ein junges Volk steht auf“, das im Jahr 1935 von Werner Altendorf zu Papier gebracht wurde. In all den Jahren, die seitdem ins Land zogen, galt es aber auch in den bundesrepublikanischen Amtsstuben nie als bedenklich, wenn jemand sich zum Singen jener Weise herabließ. Das änderte sich erst vor wenigen Jahren, als man das Lied plötzlich posthum zur „HJ-Hymne“ erkor und das öffentliche Singen deshalb mit Strafe bewehrte.

Nun, das Lied wurde tatsächlich auch von der Hitlerjugend gesungen. Ebenso wie unzählige andere Lieder, etwa „Oh du schöner Westerwald“, auch. Es als ein untrügliches „Kennzeichen“ der HJ einzustufen, entbehrt aber in diesem Zusammenhang jeder vernünftigen Grundlage, könnte man doch ansonsten auch jedes andere beliebige Lied jener Zeit zum entsprechenden „Kennzeichen“ erheben.

Bevor man uns aber das Singen auf deutsch noch irgendwann komplett verbietet, beschloss der JN-Bundesvorstand, der Willkür Einhalt zu gebieten und für den 27. April in Braunschweig eine Kundgebung anzumelden. Unter dem vielsagenden Motto „Ein junges Volk steht auf“ wollte man für die Freiheit des deutschen Liedguts auf die Straße gehen. Beantragt war, das inkriminierte Lied „Ein junges Volk steht auf“ vor Ort  in einer öffentlichen Rede zu besprechen, zu würdigen, zu thematisieren und es sodann gemeinsam öffentlich zu singen. Denn das Singen, bei aller Liebe, das wollen wir uns nun wirklich nicht von dieser schlechtgelaunten Spießerrepublik verbieten lassen!

Wie zu erwarten, hat die zuständige Behörde in Braunschweig die geplante Veranstaltung umgehend verboten. Maßgeblich – wie ebenfalls zu erwarten war – mit der unhaltbaren Begründung, das Lied stehe gewissermaßen synonym für die Hitlerjugend. Die Versammlungsleitung der JN hat sogleich einen kompetenten Rechtsanwalt damit beauftragt, die Verbotsverfügung nach allen Regeln der Kunst auseinanderzunehmen. Dann werden wir doch mal sehen, wer hier zuletzt singt….

Denn nur böse Menschen haben keine Lieder!


JN-Bundesverband

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