§ 14 Versammlungsgesetz – Vorsicht mit Spontandemonstrationen
Der Volkstrauertag naht und viele unkorrekte Deutsche beabsichtigen, an Denkmälern der Gefallenen der Weltkriege Kränze niederzulegen und hierbei auch Worte des Gedenkens zu sprechen und Lieder zu singen.
In der Vergangenheit hatten solche Aktionen oft unangenehme Folgen, weil die Behörden darin eine Versammlung sahen, die fehlende Anmeldung beanstandeten und gegen den Leiter dieser nicht angemeldeten Versammlung ein Strafverfahren einleiteten und es zu einer strafrechtlichen Verurteilung kam. Dieses Vorgehen ist leider nicht willkürlich, sondern durchaus rechtmäßig. (Auszug einer Rundmeldung des Deutschen Rechtsbüros)
Während der heute staatlich inszenierte Volkstrauertag und seine vielerorts stattfindenden Veranstaltungen seit Jahren die amtlich indoktrinierte Selbstbesudelungstaktik in Punkto Vergangenheitsbewältigung widerspiegeln, stehen aufrechte Deutsche pflichtbewusst und ihrer Vorfahren innig verbunden auch weiterhin an den Gräbern um derer die ihr kostbarstes Gut oft schon in so jungen Jahren gaben, zu gedenken.
Und kein Gesetz, keine Repression und keine Lüge wird dies auch in Zukunft ändern!
„Ewig lebt der Toten Tatenruhm.“
Für uns begann mit der Durchführung einer ehrenvollen Gedenkzeremonie an einem regionalen Ehrenmal ein recht weit ausholender Blick in die Vergangenheit den wir in den nächsten Wochen vor uns haben. Die dunklen, oft stürmischen Herbstabende sollen uns dem Leben und Wirken, dem Tun und Glauben unserer Vorfahren näher bringen um überhaupt begreifen zu können wo unsere Wurzeln liegen.
Auf diesem Weg ward zunächst zu klären, dass entgegen der weitläufigen bundesdeutschen Meinung der Volkstrauertag oder das Heldengedenken im weitläufigen Sinne keine nationalsozialistischen Erfindungen sind. Dass der Charakter des Volkstrauertages freilich selbst in der Weimarer Republik unter einem ganz anderen Stern stand als dies heutzutage vorgehalten wird, zeigt der damalige Aufruf durch den Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge (dem eigentlichen Initiator des Trauertages):
Der gefallenen Kämpfer und Krieger galt dabei, wie bei vielen anderen Völkern auch, stets eine besondere Stellung. So wurde traditionell im November allerorts in unserer Heimat das Einheriar-Fest (Einheriar sind die Krieger die im Kampfe fielen und gemäß nordischer Mythologie von den Wallküren nach Asgard in die Halle Odins gebracht wurden) zelebriert.
Das Einheriar-Fest fand seine Fortsetzung in den Rauhnächten welche um die Weihnachtszeit stattfinden. In denen, so erklärten sich unsere Vorfahren, die gefallenen Krieger und Helden zusammen mit Odin als „Wildes Herr“ durch die Lüfte ritten und so oftmals für allerhand Getöse sorgten. Es gab die wildesten Sagen und Geschichten von Kobolden, Hexen, Geistern und allerlei Spuk in Verbindung mit diesem Treiben. Unsere Ahnen beschäftigten sich bereits seit langer Zeit mannigfaltig mit den gefallenen Kriegern und bemühten sich allseits diese nicht in Vergessenheit geraten zu lassen und ihrer ehrend – in weit größerem Umfang als selbst wir Nationalisten dies heute tun – zu gedenken. Gerade vor den schier unvorstellbar hohen Opferzahlen welche die beiden Weltkriege über Deutschland brachten, betrachten wir es daher heute als unerlässlich derer die dort ihr Leben ließen wenigstens einmal im Jahr in aller Würde zu gedenken.