Demonstration in Dresden erlaubt!

18. Februar 2011

Verwaltungsgericht setzt wiederholt klares Zeichen!

Zum wiederholten Male muss den Verantwortlichen der Stadt Dresden und der Polizeibehörde symbolisch das Grund- und Versammlungsgesetz um die Ohren geschlagen werden. Denn politisch motiviert wollte man erneut Andersdenkenden das Versammlungsrecht unmöglich machen und angemeldete Versammlungen für den 19.Februar 2011 zu einer gemeinsamen stationären Kundgebung beauflagen. Zuvor fanden bereits 3 Kooperationsgespräche statt, wo seitens verschiedener Anmelder genügend Kooperationsbereitschaft gezeigt wurde. Erst der Auflagenbescheid der Stadt Dresden vom 16.02.2011 zeigte, dass die Stadt Dresden keinesfalls an einem geordneten Ablauf der Versammlungen interessiert ist. So wurde abermals der Gerichtsweg beschritten, um den Herrschenden in Behörden und Ämtern ihr rechtswidriges Tun und Handeln aufzuzeigen. Mit dem heutigen Urteil des Verwaltungsgericht Dresden (Az.: 6 L 64/11) wurde wieder einmal die Rechtswidrigkeit der Stadt Dresden aufgezeigt und klar formuliert:

„Die vom Antragsteller beanstandeten Auflagen sind rechtswidrig, wobei die Rechtswidrigkeit zum Teil offensichtlich ist.“



Schon allein dieser Satz sollte gewisse Herrschaften dazu bewegen, ihr Dienstverhältnis zum Staat in Frage zu stellen und gegebenenfalls persönliche Konsequenzen zu ziehen. Auch wenn von den politisch Verantwortlichen und ihrer Hofberichterstattung immer wieder eine „rechte Gewalt“ herbei geredet wird, so straft jedes Gerichtsurteil diesen Herrschenden der Lüge.

„Denn der Antragsteller ist ebenso wie die beiden weiteren in Ziffer 1 aufgeführten Veranstalter nach Aktenlage als sog. Nichtstörer einzustufen.“

Weiter führt das Gericht aus: „Auch ging von den Versammlungsteilnehmern bei bislang vom Antragsteller angemeldeten bzw. durchgeführten Versammlungen keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung aus.“

Dem gegenüber führt das Verwaltungsgericht zum wiederholten Male aus: „Demnach müssen ordnungsrechtliche und polizeiliche Maßnahmen primär gegen die als Störer zu erwartenden Gegendemonstrationen und ihre Teilnehmer gerichtet werden, die öffentlich zur Massenblockade aufrufen und erfahrungsgemäß ein höheres Gewaltpotential aufweisen.“

So weist das Gericht gerade nach dem Urteil vom 19.01.2011, wo der Polizeiführung das Versagen vom 13.Februar 2010 gerichtlich beschieden wurde, erneut auf das Trennungsgebot hin und stellt die Entscheidungen der Versammlungsbehörde Dresden erneut in Frage.

„So ist für den 19.02.2011 eine Gegendemonstration des DGB Region Dresden-Oberelbe auf der Altstädter Seite bestätigt worden, obwohl der Vorsitzende Ralf Horn auf der Internetseite des DGB u.a. die Blockaden des Bündnisses Dresden-nazifrei befürwortet und sich dafür ausspricht, „die Nazis aus der Stadt“ zu verbannen. Des Weiteren hat die TU Dresden, von deren Gelände nach Kenntnis der Kammer am 13.2.2011 Störungen des Aufzugs der JLO ausgingen, eine Versammlung mit 800 erwarteten Teilnehmer südlich der Eisenbahnlinie, die am 13.2.2011 erstmals als zweite Sicherheits-Trennlinie hinzugekommen war, angemeldet. Auf einen selbst herbeigeführten polizeilichen Notstand kann sich eine Behörde nicht mit rechtfertigender Wirkung berufen.“

Auch wenn die Hofberichterstattung von Sächsischer Zeitung, DNN, Morgenpost und BILD ein wahrheitswidriges Bild des kommenden Sonnabends zeichnet und für ihre Zwecke Krawalle herbei sehnen, so werden wir ihnen nicht die Bilder liefern. Einzig und allein der antifaschistische Pöbel unter dem Deckmantel der selbsternannten Zivilgesellschaft wird zeigen, wie friedlich ihr Tun und Handeln ist. Der Polizeiführung wäre spätestens jetzt gelegen, sich klar zu Recht und Gesetz zu bekennen und schon im Vorfeld gegen namentlich bekannte Störer unter der Maßgabe des Polizeigesetzes vorzugehen. Dabei sollte auch nicht entscheidend sein, ob der Störer DGB Chef von Dresden ist, wie Ralf Horn, Abgeordneter von Parteien wie der SPD, Die Linke oder den Grünen, wie Henning Homann, Freya-Marie Klinger, Julia Bonk, Johannes Lichdi oder Jens Hoffsommer oder eben der Rektor der TU Dresden Professor Hans Müller-Steinhagen.

Wir fordern abschließend die Stadt Dresden und deren Polizeiführung auf, sich konsequent an Recht und Gesetz zu halten und das Versammlungsrecht aller unserer Teilnehmer zu gewährleisten. Rechtswidriges Verhalten, gerade der Polizeiführung werden wir in diesem Jahr nicht akzeptieren und klar dagegen Stellung beziehen.

 

Quelle: logr.org/19februar

 

In diesem Sinne: Alle auf nach Dresden!

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