„Antideutschen Stimmungsmachern die Stirn bieten“ – JN erwirken Unterlassungserklärung

05. März 2014

Nicht selten kündigen sich bevorstehende Wahlkämpfe durch ein gewaltiges Säbelrasseln in den Medien an. Das ist auch im Wahljahr 2014, in dem es für die Nationaldemokraten um viel geht, nicht anders. Am 19. Februar erschien in der Zeitung „Freie Presse“ (Chemnitz) ein tendenziöser Hetzartikel unter der Überschrift „Neue Nazi-Kameradschaft aktiv“. Wahrheitswidrig wurde in diesem Zusammenhang in dem Blatt u. a. behauptet, das Kürzel „JN“ stehe für „Junge Nationalsozialisten“. Eine falsche Tatsachenbehauptung, die ganz offensichtlich darauf abzielte, die NPD-Jugendorganisation in die NS-Ecke zu stellen und so in der breiten Öffentlichkeit in Misskredit zu bringen.

Zur Vertretung ihrer Interessen schalteten die JN den Dessauer Rechtsanwalt Ingmar Knop ein. Knop, der sich in den letzten Jahren einen Namen als Verteidiger zahlreicher Aktivisten, Funktionsträger und Abgeordneter der NPD machte, erwirkte in diesem Zusammenhang umgehend eine sog. strafbewehrte Unterlassungserklärung gegen den Verleger der „Freien Presse“, die Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co. KG. Diese ließ daraufhin ihrerseits kleinlaut durch eine Rechtsanwaltskanzlei mitteilen, dass man sich verpflichte, es bei Meidung einer Vertragsstrafe zukünftig zu unterlassen, zu verbreiten, dass das Namenskürzel JN für „Junge Nationalsozialisten“ stehe.

Zu diesem kleinen juristischen Erfolg erklärt JN-Chef Andy: „Auf den ersten Blick mag es wie eine Lappalie aussehen, gegen was wir uns in diesem Fall gewehrt haben. Doch wir dürfen das große Ganze niemals aus den Augen verlieren. Wenn es erst einmal Schule macht, dass linke Redakteure – wie auch immer geartete – falsche Tatsachen über uns verbreiten, dann nehmen wir in Kauf, dass unser Ansehen in der breiten Öffentlichkeit schweren Schaden nimmt. Es ist daher unerlässlich, dass wir den antideutschen Stimmungsmachern in jedem Fall kompromisslos die Stirn bieten“.

Schlagen bis heute Wellen: Die JN-Kondome für Ausländer und ausgewählte Deutsche

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Gelassen ist der JN-Chef auch in einem weiteren Fall, der die JN aktuell betrifft. Nachdem erste Staatsanwaltschaften nach der Bundestagswahl bereits Beleidigungsverfahren gegen den JN-Bundesvorstand wegen der Verbreitung ihrer „Kondome für Ausländer und ausgewählte Deutsche“ einstellten, stellte die Mitbegründerin des Auschwitzkomitees und Ehrenvorsitzende der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes, Esther Bejarano, nun ebenfalls Strafantrag wegen der Verbreitung der JN-Kondome. Was sich Bejarano – außer eines medialen Auftritts und etwas Applaus aus den eigenen Reihen – davon erhofft, weiß wohl nur sie selbst.

PK

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