Im Folgenden berichten wir über die Verhandlungstage im AB-MittelrheinProzess. Gegen 26 Angeklagte wird wegen Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Noch immer befinden sich 7 Angeklagte seit mehr als einem Jahr in Untersuchungshaft.
5. Juni 2013 – 60. Prozesstag
Beginn wieder einmal verspätet um 10:30 Uhr. Im Zuge der weiteren Befragung des Zeugen KHK T. soll dieser erläutern, was er unter einer Resonanzstraftat versteht. Antwort des Zeugen: „Auf Ping folgt Pong, manchmal sieht man nur das Pong.“ Auch am heutigen Tag kommt nicht wirklich etwas Neues zu Tage, sondern Fragen werden entweder nicht zugelassen oder aber sie fallen unter die „Aussagegenehmigung“.
Als ein Verteidiger herausstellen will, daß in den Ermittlungsakten gleich seitenweise rein politische Bewertungen ohne jeden strafrechtlichen Hintergrund eingeflossen sind, wird auch hier prompt eine Rüge vom Gericht ausgesprochen. Warum? Man kommt aus dem Staunen nicht mehr heraus. Das Gericht bemängelt einen „zu langen Vortrag“ des Verteidigers. Auch die Frage, warum dann auch seitenweise politische Aussagen der Antifa und anderer linker Quellen in den Akten zu finden sind, wird nicht beantwortetet.
Stereotyp immer wieder die Behauptung des Zeugen und der Staatsanwaltschaft :“Es geht nicht um politische Verfolgung, sondern um Straftaten.“ Naja, für die Öffentlichkeit sieht es allerdings mittlerweile ganz anders aus. Jeder weiß schließlich, daß Lügen auch durch ständige Wiederholungen nicht zur Wahrheit werden.
Da der Zeuge KHK T. noch als SPD Mitglied einen Leserbrief in der Rheinzeitung verfasst hat, war es eigentlich naheliegend eine Aussage zur politischen Neutralität, die im Beamtengesetz festgeschrieben ist, zu erhalten. Wen wundert es. Auch diese Frage wird als unbegründet zurückgewiesen.
Es kommt wiederholt zu Diskussionen zwischen Richtertisch und OSTA Schmengler. Da mal wieder kein Mikro, wie beim OSTA Schmengler durchaus üblich, eingeschaltet war, konnte weder die Anwaltschaft, noch die Öffentlichkeit dieser Unterhaltung folgen.
Es konnte auch nicht erklärt werden, warum Angaben, z. B. der Lotta ausreichend sind um ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Angeblich waren Nachbarn von WS17 (Wohnprojekt) „eingeschüchtert“. Es wurde seltsamerweise keine Nachbarschaftsbefragung durchgeführt, sondern ungeprüft diesen Quellen vertraut. Auch Wikipedia ist offenbar für die Polizei in Koblenz eine absolut vertrauenswürdige Quelle, die nicht hinterfragt werden muss. Selbstverständlich werden Fragen der Verteidiger zur Qualität dieser Quellen von OSTA Schmengler beanstandet. Wie war das nochmal: „Es geht nicht um politische Verfolgung, sondern um Straftaten.“ Natürlich kann auch nicht beantwortet werden, wieso bei den Hausdurchsuchungen z.B. nach erlaubten Symbolen gesucht wurde oder aber Fotos von Wahlplakaten einer nicht verbotenen Partei in den Akten zu finden sind. Um welche Arten von Straftaten es überhaupt geht, darf er nicht beantworten.
Immerhin stellte dieser Zeuge klar: „Wir reden hier nicht von Völkermord oder der Vorbereitung eines Angriffskrieges, sondern es geht hauptsächlich um Sachbeschädigungen.“ Wahrscheinlich dauert genau deshalb die Untersuchungshaft von 7 Angeklagten immer noch an.
An diesem turbulenten Tag kommt es häufig zu vom Gericht natürlich nicht gerügten Zwischenrufen des OSTA Schmengler. Manchmal nimmt er auch die Antwort des Zeugen vorweg, so dass dieser dann nur noch die Worte des OSTA Schmengler nachsprechen muss. Eigentlich eine praktische Sache, wenn man als Zeuge keine rechte Erinnerung an Vorfälle hat, bestimmte Zahlen nicht bekannt sind oder man keine Aussagegenehmigung hat.
Quelle: infoportal24