365 Tage Gesinnungshaft oder Koblenz Tag & Nacht

26. März 2013

Eine Dokusoap aus den Amts-stuben, JVAs und Gerichtssälen von Rheinland-Pfalz

von einem Kameraden in Haft

Es klingt weder neu noch überraschend wenn man feststellt, dass in der BRD Prozesse gegen politisch nonkonform denkende Menschen geführt werden. Trotzdem wehren sich die Herrschenden mit allen Mitteln dagegen, wenn aus dieser Erkenntnis der Schluss gezogen werden soll, dass es zum politischen Instrumentarium ihres Systems gehört, Strafprozesse aus politischem Kalkül zu führen.
Strafprozesse gegen Menschen, die eine andere Weltanschauung vertreten.
Strafprozesse gegen Menschen, weil man eine inhaltliche Auseinandersetzung mit ihren Standpunkten scheut, weil eine offene Diskussion die eigenen Lebenslügen zu entlarven drohen würde.
Strafprozesse gegen Dissidenten? Das klingt so gar nicht nach Demokratie und Rechtsstaat. Trotz der Existenz von Sonderparagraphen, die die Meinungsfreiheit eindeutig einschränken, gilt die Kriminalisierung von Meinungen als ein Merkmal, welches die Verantwortlichen dieser Republik stets nur bei anderen Staaten und Systemen festgestellt haben wollen. Ein Merkmal totalitärer Systeme, von sogenannten Schurkenstaaten und überraschenderweise eigentlich allen Nationen, die sich der „westlichen Wertegemeinschaft“ noch nicht angenähert haben. Während man nicht müde wird, mit Worthülsen wie Demokratie und Meinungsfreiheit den Weg in kriegerische Auseinandersetzungen überall auf der Welt zu ebnen, kann man die Spuren politischer Verfolgung auch direkt vor der eigenen Haustür finden.
Ein besonders eindringliches Beispiel für politische Verfolgung jährt sich heute zum ersten Mal. Am 13. März 2012 stürmte die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft Koblenz etliche Wohnungen in Rheinland-Pfalz und NRW, um damit den Auftakt für einen politischen Schauprozess allererster Güte zu geben. Auftakt für einen Prozess, der seinesgleichen sucht und nicht finden wird, wie der Vorsitzende Richter Göttgen während der Hauptverhandlung später feststellen wird.
Auch wenn sich diese Aussage auf die Anzahl der Angeklagten und die daraus entstehenden organisatorischen Probleme bezog, wird man sie im Nachgang wohl auch als geradezu prophetisch für die politische Dimension des Prozesses herausgreifen können.
Was war passiert?

Episode 1: Der Tanz beginnt

In etwa dreijähriger Ermittlungsarbeit hatten polizeilicher Staatschutz und Staatsanwaltschaft versucht, die Umrisse einer angeblich kriminellen Vereinigung in einem Freundeskreis politisch interessierter Menschen, die man zum Umfeld der Internetseite ab-mittelrhein.info zählte, zu finden. Dazu wurden nahezu alle Möglichkeiten ausgeschöpft, die man sonst sogenannten totalitären Systemen bei der Überwachung ihrer Gegner unterstellt.

Trotz des Einsatzes von V-Leuten, Personen- und Telefonüberwachung, Hausdurchsuchungen und Zeugenvernehmungen war die Ausbeute, wie man heute nach Durchsicht der Ermittlungsakten sagen kann, sehr dünn.

Drei Jahre ergebnislose Arbeit lässt sich niemand gerne nachsagen, aber trotzdem hätte die Geschichte an dieser Stelle eigentlich ihr Ende finden müssen. Fand sie aber nicht, denn ein kleines Wunder in Form eines sogenannten „Szene-Aussteigers“ konnte arrangiert werden.

Wie der Ritter, der im Märchen mit glänzender Rüstung und weißem Pferd am Horizont aufzutauchen pflegt und stets für die Rettung des Sieges in der schon verloren geglaubten Schlacht sorgt, sprang Christopher Jung den Ermittlern an die Seite.
Jung ist sowas wie die bundesrepublikanische Version des weißen Ritters im Märchen. Weniger glanzvoll, weniger ehrenhaft, aber in der bundesrepublikanischen Wirklichkeit zählt der Nutzwert einer Person und nicht ihr Charakter.
Christopher Jung hatte sich bereits vorher bei den Ermittlungsbehörden empfohlen, weil er in einem anderen Ermittlungsverfahren, in dem er selbst einer der Beschuldigten war, demonstriert hatte wie wandel- und formbar sein Aussageverhalten ist.
Mit Formulierungen, die klar darauf ausgerichtet waren, die zu erwartende Strafe der anderen Angeklagten hoch ausfallen zu lassen, schien er eine milde Strafe für sich erkauft zu haben.
Die vielen Änderungen in seinen Aussagen schienen dabei weder im ersten Prozess am Amtsgericht Montabaur, noch beim für die Berufung zuständigen Landgericht Koblenz irgendwen zu beunruhigen.

Mit diesen Erfahrungen im Gepäck erschien Christopher Jung damals eine Idealbesetzung für die Rolle des lernenden Zeugen zu sein. Man muss nur wissen, welche Knöpfe man zu drücken hat und alles andere läuft  wie von selbst. Das „Casting“ für eine Rolle als lernender Zeuge in einer BRD-Polit-Posse läuft in der Regel über die Gefängnisse der Republik. Durch eine Verhaftung hofft man wohl, die kreativen Reserven zu mobilisieren und auf Kommando abrufbar zu machen.
Die erneute kurzzeitige Verhaftung von Christopher Jung Mitte 2011 war also etwa vergleichbar mit einer Einladung zu einem „Recall“ in einer bekannten Casting-Show. Sein Auftritt lieferte die erhofften Aussagen und er wurde wieder auf freien Fuß gesetzt.
Was jahrelange Ermittlungsarbeit nicht zu Tage fördern konnte, lag über Nacht auf einmal vor.
Die Freude bei den Ermittlern dürfte entsprechend groß gewesen sein, schließlich waren drei Jahre Arbeit wohl doch nicht umsonst gewesen und endlich hatte man damit die Munition, mit der man einmal mehr in Rheinland-Pfalz unerwünschten politischen Aktivismus mit Kriminalität gleichzusetzen versuchen wollte.
Am 13. März 2012 wurden aufgrund dieser Aussagen 25 Personen verhaftet und ihre Wohnungen und Arbeitsstellen durchsucht.

Die Verhaftung von 25 Personen war aber nur der Auftakt für das Spektakel, welches sich bis heute zieht. Während sich Staatsanwaltschaft und Staatschutz noch von den Medien feiern ließen und fleißig Fotos von beschlagnahmten Gegenständen veröffentlicht wurden, sind 24 Festgenommene bereits über die verschiedenen Justizvollzugsanstalten von Rheinland-Pfalz verteilt worden. Nur 24, weil einer der zuvor Festgenommenen mit seiner Bereitschaft zur umfangreichen Einlassung wohl selbst die Erwartungen der Ermittlungsbehörden übertroffen zu haben schien und zu diesem Zeitpunkt bereits wieder auf freien Fuß gesetzt worden war.
Für die übrigen bis dahin beschuldigten begann damit die Gesinnungshaft.

Über das Wesen der Gesinnungshaft

Gesinnungshaft? Ein starkes Wort. Ein Wort für etwas, das es in einer sogenannten Demokratie, also auch der BRD, nicht geben dürfte. Trotzdem lassen sich immer mehr Beispiele dafür finden.
In der Bundesrepublik versucht man aber offensichtlich, dem Motto getreu „Es kann nicht sein, was es nicht geben darf!“, den Vorwurf der Gesinnungshaft als Stimmungsmache politischer Querulanten abzutun und ins Lächerliche zu ziehen, statt sich objektiv mit der eigenen Praxis auseinanderzusetzen. An den Fakten ändert man damit freilich aber nichts!

Es muss von Gesinnungshaft ausgegangen werden, wenn Motivation zu und Formulierung von Haftbefehlen und Anklageschrift politisch geprägt ist.

Es muss von Gesinnungshaft ausgegangen werden, wenn die Vorwürfe unter anderen Umständen niemals eine längere Inhaftierung rechtfertigen würden.

Es muss von Gesinnungshaft ausgegangen werden, wenn die Haftbedingungen unnötig hart ausfallen und bewusst darauf ausgerichtet sind, Menschen zu brechen, um ein gewünschtes Verhalten herbeizuführen.

Es muss von Gesinnungshaft ausgegangen werden, wenn der einzig sichere Weg zurück in die sogenannte „Freiheit“ die umfassende Einlassung im Sinne der Anklage und die damit einhergehende Distanzierung von der eigenen, bis dahin gepflegten politischen Praxis und Meinung ist.

All diese Punkte sind in diesem Verfahren erfüllt!
Aber gehen wir die Punkte der Reihe nach durch:

1. Die politische Prägung der Haftbefehle und der Anklageschrift

Haftbefehle und die 926-seitige Anklageschrift enthalten lauter politische Wertungen und Formulierungen, die lediglich der Stimmungsmache dienen. Legale politische Aktionsformen, wie die Teilnahme an und die Organisation von Demonstrationen, das Verteilen von Flugblättern und die Unterstützung nicht verbotener Parteien bei Wahlkämpfen, werden in einen falschen Kontext gesetzt und sollen so zu kriminellen Aktivitäten umgedeutet werden.
Wenn dazu eine große Verunsicherung der Bevölkerung durch Parolen wie z. B. „NS – Jetzt!“ herbeihalluziniert, oder unterstellt wird, dass „Polizeibeamte bei ihrer Aufgabe, ein unmittelbares Aufeinandertreffen des rechten und linken Lagers zu verhindern, erheblich in Mitleidenschaft gezogen und zuweilen schwer verletzt“ worden sein sollen, ohne dafür irgendeinen Beleg, Zeugen oder ähnliches aufbieten zu können, fühlt man sich im besten Fall an einen Artikel in nicht gerade für Objektivität bekannte Boulevardzeitungen erinnert.
Menschen, die sich aber mal mit den Vorwürfen, die in der DDR gegen Regimegegner erhoben worden sind, auseinandergesetzt haben, würden wohl auch Parallelen feststellen müssen.

2. Rechtfertigen die Vorwürfe die Inhaftierung?

Eine Frage, die sich objektiv aus der Sicht eines Inhaftierten nur schwer beantworten lassen wird, weil die eigenen Emotionen das Urteil verfälschen könnten. Betrachtet man allerdings die Lebensläufe und Lebensumstände der Menschen, die in Haft genommen wurden, und vergleich diese zusammen mit dem Vorgehen in diesem Verfahren, mit dem Vorgehen gegen Personen, bei denen kein politischer Kontext vorhanden ist, kommt man auch nach objektiven Maßstäben nicht darum herum, eine gewisse Schieflage festzustellen.
Der Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung, der ohne den politischen Kontext nie unterstellt worden wäre und der als verbindendes Element benutzt wird, bildet den Aufhänger für die umfangreichen Inhaftierungen.
Besonders auffällig ist dabei, dass sich der Paragraph 129 gerade in Rheinland-Pfalz einer großen Beliebtheit zu erfreuen scheint, zumindest wenn man ihn gegen national eingestellte Menschen anwenden kann.
Kein anderes Bundesland dürfte in den letzten zehn Jahren diesen Paragraphen so exzessiv gegen Nationalisten eingesetzt haben. Umso mehr überrascht es den kritischen Beobachter, wenn er überprüft, wie oft in der gleichen Zeitspanne, von dem, normalerweise in der politischen Auseinandersetzung gerne von anderen Bundesländern angewendeten, Vereinverbot gegen Nationalisten Gebrauch gemacht worden ist. In Rheinland-Pfalz gab es nicht einen Fall!
Um dieses Bild geradezurücken, hilft es wenig, wenn Anklagevertreter und Gericht nicht müde werden zu wiederholen, dass der Paragraph 129 genau für solche Fälle gemacht worden sei und es um Straftaten, nicht um eine Weltanschauung, ginge, denn spätestens nachdem alle im Sinne der Anklage aussagenden Mitangeklagten gehört worden waren, war klar, dass es keine Absprachen über Straftaten in irgendeinem der von Ermittlungsbehörden konstruierten Kreise gegeben hat und der Vorwurf damit nicht haltbar sein wird. Mit der Entkräftung dieses Vorwurfes hätten spätestens alle noch wegen dieses Verfahrens Inhaftierten aus der U-Haft entlassen werden müssen. Dies ist bis heute nicht geschehen!

3. Die Haftbedingungen

Nach nun einem Jahr sind unsere Haftbedingungen mit denen von regulären U-Häftlingen weitgehend identisch. Das war aber längst nicht immer so. Grob lässt sich das Jahr dabei in zwei Phasen einteilen, in die Zeit vor dem Prozessbeginn und in die Zeit danach.
Das erste halbe Jahr vor dem Beginn des Prozesses war geprägt von unnötiger Härte. In dieser Zeit wurde der Großteil der Gefangenen aus dem Umfeld der Internetseite ab-mittelrhein.info in „strenger Einzelhaft“ gehalten. Strenge Einzelhaft bedeutet nichts anderes als Isolation und wird, speziell über so einen langen Zeitraum, von Leuten, für die Menschen- und Bürgerrechte mehr als Worte sind, mit Folter gleichgesetzt.
Die Isolation lässt sich auch nicht zur verfahrensnotwendigen Maßnahme umdenken, da sie nicht gegen alle Inhaftierten Anwendung fand und der unterstellten Verdunkelungsgefahr schon durch die Aufteilung auf verschiedene Haftanstalten ausreichend Rechnung getragen war. In keiner JVA, in der die strenge Einzelhaft umgesetzt wurde, gab es eine Belegung in der die Inhaftierten, bei normalen Haftbedingungen, Kontaktmöglichkeiten untereinander gehabt hätten. Die Isolation muss daher als unnötige Härte, durch die man sich möglicherweise Vorteile beim Aussageverhalten erhofft hatte, verstanden werden.

4. Der sichere Weg in die sogenannte „Freiheit“

Bei einer so hohen Anzahl Inhaftierter, einer so unterschiedlichen Anzahl von Vorwürfen gegen die einzelnen Beschuldigten und nun einem seit unserer Festnahme vergangenem Jahr, ist der Weg aus der Haft nicht mehr für alle gleich gewesen. Bis zum Zeitpunkt der Anklageerhebung war der Rückweg in die sogenannte Freiheit allerdings untrennbar an das Aussageverhalten gekoppelt. Nur wer sich „rückthaltlos und umfassend“ im Sinne der Anklage geäußert und sich damit von seiner vorher proklamierten Einstellung verabschiedet hatte, konnte mit einer Aussetzung des Haftbefehls rechnen. Das reine Einräumen eines Vorwurfes, ohne dabei andere zu belasten, reichte nicht aus!
Der Weg zum erwünschten Aussageverhalten ist dabei insgesamt als abenteuerlich zu bezeichnen. Auch ohne das in allen Fällen komplett aufarbeiten zu können, weil sich die Personen der Befragung durch die Verteidiger der anderen Angeklagten entzogen haben, muss schon anhand der Aktenlage davon ausgegangen werden, dass den Zusammenarbeitswilligen stets die bis dahin vorliegenden Einlassungen, noch vor ihrer Aussage, vorgelegt worden sind. Ein höchst sonderbarer Vorgang, wenn man auf der Suche nach der Wahrheit ist und nicht nur eine Geschichte bestätigt haben will. Inzwischen sind, abgesehen von den im Prozess de facto als Kronzeugen genutzten Angeklagten Hermann, Scholl, Düren, Schumacher, Ippendorf und Reitz, auch einige Angeklagte aus der U-Haft entlassen worden, obwohl sie sich nicht verbiegen ließen.
An dem merkwürdigen Vorgehen, den monatelang gebetsmühlenartig wiederholten Phrasen zur Rechtfertigung der Haftbefehle und der unverhältnismäßig langen U-Haft ändert das allerdings nichts.

Episode 2: Bis einer heult

Die Drohkulisse ist aufgebaut. Den aufmerksamen Beobachter wird aber von vornherein die hohe Zahl der Verhaftungen überrascht haben. Was für ein Erfolg für einen Staat, dem man aktuell gern Blindheit auf dem rechten Auge nachsagt. „Es geht also doch…“, „Wir haben es ja schon immer geahnt…“ und ähnliche Reaktionen dürfte die Berichterstattung über die Verhaftungen ausgelöst haben. Wer sich aber die bis dahin vorliegenden Indizien hätte anschauen können, wäre schnell wieder auf dem Boden der Tatsachen angekommen und hätte sich wohl auch fragen müssen, ob so viele Verhaftungen wirklich zu einem Rechtsstaat passen wollen. Passen sie nicht, aber sie waren nunmal nötig, um das Bild zu komplettieren. „Wo gehobelt wird, fallen nunmal Späne“ und ähnliche Weisheiten helfen das Gewissen zu beruhigen, aber verdecken den Charakter der Maßnahme nicht.
Der eigentliche Hintergrund der vielen Verhaftungen dürfte darin zu suchen sein, dass mit lediglich einer Aussage auf dem Tisch, eine Verurteilung immer noch den starken Beigeschmack von Willkür gehabt und ein Glücksfall gewesen wäre. Um dieses Manko zu umgehen, sucht man sich also weitere Mosaiksteine, um damit das Bild möglichst komplett erscheinen zu lassen. Bei so vielen Verhafteten, die sich teilweise nicht einmal untereinander kannten, war die Wahrscheinlichkeit groß, weitere geeignete Kandidaten bei diesem „Casting“ zu finden. Die Rolle des Kronzeugen, der als eine zentrale Figur verkauft werden konnte, war schließlich noch frei. Die Rollenbeschreibung dürfte etwa gewesen sein: Politisch länger aktiv oder zumindest mit politisch aktiven Menschen befreundet, labil, korrumpierbar und im Idealfall Profilneurotiker, damit sichergestellt ist, dass er zumindest so lang nicht aus der Rolle fällt, wie er Aufmerksamkeit genießt. Es dauerte natürlich nicht lang, bis man einen passenden Kandidaten gefunden hatte.

Auftritt David Herrmann

Wahrscheinlich war David bereits vor seiner Verhaftung als heißer Kandidat für die Rolle gehandelt worden, zeichnete sich seine Labilität doch über Monate – und für Ermittlungsbehörden dank der Telefonüberwachung deutlich wahrnehmbar – ab.
Letztendlich lieferte er den Behörden alles, was ihrer Meinung nach wohl vorher noch fehlte. Er war dabei so in seinem Element, dass man ihm neben der Entlassung direkt noch einen Platz im Zeugenschutzprogramm spendierte. Zeugenschutz ist wieder so ein Wort, das normale Menschen nur aus dem Fernsehprogramm kennen und sich erstmal nach einer sinnvollen Maßnahme für bedrohte Personen anhört.
Was sich aber genau dahinter verbirgt, bleibt ein Geheimnis.
Es ist sogar so geheim, dass offensichtlich nicht einmal die mit den Ermittlungen betrauten Beamten über die Inhalte der Vereinbarungen, die für den Zeugenschutz notwendig sind, informiert werden. Auf jeden Fall lassen sich in den Vernehmungsniederschriften mehrfach Hinweise darauf finden, dass die Vernehmungsbeamten nicht an den „Beratungsgesprächen“ teilgenommen haben.
Ein merkwürdiger Vorgang, den man je nach Blickwinkel, entweder als Zeichen des Misstrauens gegenüber den Ermittlern oder als Absicherung der eigenen Arbeitsmethoden nach dem Motto „Was der Mann nicht weiß, macht ihn nicht heiß“ abtun könnte.
Man macht bestimmt nichts verkehrt, wenn man dabei im Hinterkopf behält, dass Schutz kostet. Ganz ohne den Ablauf mit dem Vorgehen mafiöser Strukturen gleichsetzen zu wollen, kann man aber davon ausgehen, dass es zumindest ein Vertrags- und Regelwerk geben wird, dem man sich als Mitglied dieses exklusiven Clubs unterzuordnen hat. Eine Art Grundlage zur Rechtfertigung der Kosten.

Damit es in den JVAs nicht zu leer wird, dachte man sich wohl, dass man die in der Zwischenzeit aufgelaufenen „Ergebnisse“ nutzen könnte, um eine weitere Person in Haft zu nehmen.
Praktischer Nebeneffekt einer neuen Festnahme ist die Nachricht nach innen und außen, dass man es wirklich ernst meint und gute Fortschritte machen würde.

Bis Ende Mai 2012 war das Casting weitgehend abgeschlossen, alle wesentlichen Rollen besetzt und die Darsteller in die sogenannte Freiheit entlassen. Zum Hauptdarsteller hatten sich noch ein paar Nebendarsteller gesellt und es wurde langsam Zeit für den nächsten Schritt, denn mit den nun vorliegenden Aussagen konnten die bisher löchrig und nebulös wirkenden Haftbefehle durch neue ersetzt werden.

Neue Haftbefehle, neues Casting und auch wenn die Ausbeute in diesem Durchgang bescheidener ausfiel, so gewinnt die Geschichte mit jeder neuen Figur an Details.
Inzwischen hatten auch wirklich alle erkannt, wie die Tür der JVA wieder aufgeht, schließlich hatten sie es jetzt schwarz auf weiß, wie es andere gemacht hatten. Dazu gab es, quasi als freundliche Dreingabe zum neuen Haftbefehl, noch die Aussagen der bisher Entlassenen als eine Art Orientierungshilfe.

Ende Juni 2012 wurde dann alles in einem Guß als Anklageschrift präsentiert.
926 Seiten reines Dynamit oder Irrsinn, Lügen und Halbwahrheiten?
Das war nun die Frage mit der sich die 12. Strafkammer – Staatsschutzkammer – des Landgerichtes Koblenz auseinandersetzen musste.
Mit ihrem Eröffnungsbeschluss bestätigte sie zumindest im Ansatz die potentielle Plausibilität des Drehbuches und führt uns nach über 40 Verhandlungstagen bis zum heutigen Jubiläum: 365 Tage Gesinnungshaft.
In den letzten Monaten haben sich die Gefängnisse in Rheinland-Pfalz wieder etwas geleert und von den 26 Angeklagten befinden sich „nur noch“ 7 in Haft.
Was erstmal nach einer Entspannung klingen mag und für die aufrechten Freigelassenen auch eine positive Entwicklung ist, bleibt bei genauerer Betrachtung trotzdem noch erschreckend.
Alle Darsteller, die gerne am Drehbuch mitarbeitet hatten, sind gehört worden. Sie haben dabei viel erzählt und sich, obwohl offiziell angeklagt, so gut als Zeugen verkauft, dass selbst ein erfahrener Jurist wie der Vorsitzende Richter Göttgen, bei der Anrede mehrfach daneben greift und vom Zeugen X, statt vom Angeklagten X gesprochen hatte.
Trotz der vielen Worte konnte der für die kriminelle Vereinigung zentrale Punkt der gemeinsamen Planung von Straftaten nicht unterfüttert werden. Mehr noch, gerade die Figuren auf denen die Staatsanwaltschaft die Anklage aufgebaut hatte, hinterlassen deutliche Zweifel an ihrer Geschichte, weil sie sich einer Befragung durch die Verteidiger der anderen Angeklagten nicht stellen.
Wenn man dazu nicht ignoriert, dass die Hauptfigur der ersten Episode, Christopher Jung, bereits vor ihrem Auftritt in diesem Verfahren an Glaubwürdigkeit verloren hat, weil das OLG Koblenz der Revision gegen ein anderes Urteil, welches auf seiner Aussage fußte, stattgegeben hat, eben weil massive Zweifel an dem Wahrheitsgehalt seiner Aussagen bestehen müssen, hätten alle zu dem Zeitpunkt noch bestehenden Haftbefehle aufgehoben werden müssen.

Episode 3: Was war, was bleibt, was wird?

Unzählige Details bleiben in diesem Überblick unerwähnt, weil der Prozess noch läuft und sie erst im Kontext eines Urteils bewertet werden können. Es bleibt aber schon jetzt ein schaler Nachgeschmack. Wer den Prozess bisher verfolgt hat und vorher noch an den Rechtsstaat geglaubt hatte, dürfte sich zumindest überrascht zeigen von den Abläufen in Rheinland-Pfalz.
Natürlich entspricht der Prozess bisher weitgehend den gesetzlichen Vorgaben und viele Absonderlichkeiten lassen sich wohl wohlwollend betrachtet mit unterschiedlichen Blickwinkeln erklären. Nähert man sich aber dem Komplex etwas kritischer, wird man schnell an einen Punkt kommen, an dem klar ist, dass nicht alles was legal ist, auch automatisch noch richtig sein muss.
Das Vorgehen der Ermittlungsbehörden gleicht mehr einem Kreuzzug als ergebnisoffener Suche nach Straftätern. Man wird den Eindruck einfach nicht los, dass man eine Gruppe unbequemer Menschen herausgegriffen und dann nach dem Motto „Die Täter haben wir, jetzt brauchen wir nur noch die passenden Taten“ ermittelt hat.
Es bleibt abzuwarten, wie sich das Gericht am Ende dazu stellen wird, denn es ist klar, dass wir noch weit von einem Urteil entfernt sind und noch etliche Verhandlungstage vor uns haben.
Sollte man am Ende dem Trugschluss aufgesessen sein, dass die Geschichte der Anklage stimmig sei, wird der Vorwurf der Kumpanei mit den Anklagevertretern wohl nicht lang auf sich warten lassen. Beweise für das präsentierte Konstrukt haben sich bisher auf jeden Fall nicht finden lassen.
Mit dem Ansatz, dass der Teufel immer nur die anderen sind, lassen sich vielleicht die eigenen Wahrheiten auch dann noch beschützen und jedes Urteil kann vor sich selbst gerechtfertigt werden, mit Gerechtigkeit hat das allerdings dann nichts mehr zutun.

Bisher bleibt das Gefühl, dass in Koblenz ein Verfahren gegen Menschen geführt wird, die sich nicht einfach Wahrheiten vorgeben lassen und dafür auch bereit sind, durch die Kerker dieser Republik zu gehen, wenn es denn nötig ist.
Das ist soweit auch gut und richtig, zeigt es doch, dass Anstand und Charakter auch in der Bundesrepublik bei einzelnen noch vorhanden sind.

Jede Maßnahme gegen uns unterstreicht die Trennung zwischen uns und diesem System. Jede Maßnahme gegen uns legitimiert diejenigen, die außerhalb der Gefängnisse für eine lebenswerte Zukunft unseres Volkes kämpfen!

Gleichzeitig demaskiert sich das System mit jeder Aktion nur selbst, denn dort wo man Strafgesetze statt Argumente ins Feld führt, verrät man die eigenen Ideale.

Wenn eines Tages von der BRD nur noch Einträge in Geschichtsbüchern übrig sind, wird man dann aber nicht diejenigen, die sich bereits gedanklich von dieser Republik verabschiedet hatten als ein Zusammenbruch noch weit entfernt schien, als ihre Totengräber präsentieren müssen, sondern diejenigen, die die stets proklamierten Ideale leichtfertig dem Schutz der eigenen Lebenslüge geopfert haben.

Diejenigen, die heute noch herrschen, schaden ihrer Republik mehr, als wir es jemals könnten!

Non serviam, 13. März 2013

 

Quelle: Schwarze Fahne Nr. 7

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