Seit etlichen Jahren schon pflegt auch die JN gute Kontakte zur finnischen Abteilung der Nordischen Widerstandsbewegung. In den vergangenen Jahren kam es dabei immer wieder zu gemeinschaftlichen Aktivitäten, wie beispielsweise dem gemeinsamen Besuch der überparteilichen Kampagnendemonstration „Tag der deutschen Zukunft“ am 7. Juni 2014 in Dresden, der Teilnahme von Vertretern der Organisation am 2. Europakongress der JN am 9. und 10. Oktober 2015, oder verschiedenen Gegenbesuchen von Aktivisten unserer Jugendbewegung im Land der Wälder und Seen. Zuletzt beteiligten sich Aktivisten der Nordischen Widerstandsbewegung auch am sächsisch-böhmischen Kulturtag der JN.
Am Freitag wurde das Verfahren fortgesetzt, bei welchem der finnische Polizeipräsident die Nordische Widerstandsbewegung in Finnland verbieten will. Im Vergleich zum ersten Verhandlungstag am Donnerstag gab es eine größere Anzahl von Oppositionellen, sowie Vertretern alternativer Medien im Publikum.
Andererseits war die Zahl der systemorientierten Journalisten geringer, was Prozessbeobachtern zufolge vor allem darauf zurückzuführen war, dass sich an diesem Tag die Nordische Widerstandsbewegung verteidigte und eigene Zeugen in dem Verfahren aufrief.
Während des Tages zitierte die Verteidigung unter anderem aus dem Aktivistenhandbuch, wonach die Widerstandsbewegung Gewalt ausschließlich zur Selbstverteidigung zulässt. Es wurde auch aus einem internen Dokument für Gruppenleiter zitiert, woraus klar ersichtlich war, dass Verbrechen und militärische Übungen verboten sind. Der Strafverfolger der Polizeibehörde, Markku Fredman, versuchte die vorhandenen Erkenntnisse mit der Begründung abzulehnen, dass das Handbuch aus dem Jahr 2011 sei und daher ohne Relevanz für das laufende Verfahren.
In Bezug auf verschiedene Veröffentlichungen auf der Internetplattform der finnischen Abteilung der Nordischen Widerstandsbewegung erklärte deren Strafverteidiger, was die Weltanschauung der Organisation tatsächlich bedeute und dass diese nicht jene „Hollywood-Nazi-Ideologie“ vertrete, wie die Anklage unter Fredman und das Establishment sie zu zeichnen versuchten. Stattdessen wies die Verteidigung auf das offensichtliche Recht des finnischen Volkes auf Überleben und Selbstbestimmung sowie auf die Notwendigkeit der Erhaltung der Artenvielfalt für Tiere, Natur und Menschen hin. Dem hielt Fredman entgegen, dass diese Definition ihrer Weltanschauung eine Lüge sei und die Organisation automatisch – egal, was deren Vertreter sagten – an genau die gleichen Dinge glaube, für welche auch die NSDAP stand.
Als nächsten Punkt führte die Verteidigung die Bandbreite des Aktivismus der Organisation an, wonach die Bewegung neben der Verbreitung ihrer Ansichten auch Kleidung sammle, Essen für arme Menschen und Kameraden ausgebe, die Straßen durch Patrouillen sichere, öffentliches Selbstverteidigungstraining veranstalte und Unternehmungen in der Natur anbiete. Es wurde weiter auf die medialen Aktivitäten als wichtiger Teil der Arbeit der Widerstandsbewegung und deren breites Angebot mit vielen Nachrichten und sogar Radiosendungen zu Themen, die in keiner Weise als Rassenhass zu sehen sind, hingewiesen. All dies, so entgegnete Fredman, sei lediglich eine Fassade, welche die Nordische Widerstandbewegung versuche zu errichten, um ihre Hassverbrechen zu legitimieren. Tatsächlich ginge es nicht darum, anderen Menschen zu helfen.
Im Anschluss wurden die Zeugen gehört. Unter ihnen auch bekannte Vertreter der Widerstandsbewegung. Diese sagten übereinstimmend aus, dass die Organisation Gewalt ausschließlich zu Selbstverteidigungszwecken einsetze, und ihre Mitglieder nicht von Hass, sondern von der Liebe zu ihrem eigenen Volk angetrieben werden.
Bei der abschließenden Argumentation bezogen sich beide Seiten auf frühere Fälle, um ihre Anträge zu unterstützen. Fredman wies auf einige Fälle hin, in denen Menschen von der Öffentlichkeit verurteilt wurden, da sie laut seiner Auffassung dieselben Ansichten vertraten, für welche auch die Nordische Widerstandsbewegung stehe, und wonach diese daher verboten werden müsse. Der Anwalt der Verteidigung wiederum zeigte mehrere Fälle ähnlicher Verfahren auf, in denen jedoch die Versammlungsfreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung stärker wogen.
Die Entscheidung des Gerichts soll am 30. November verkündet werden. Wir werden weiter über den Ausgang des Verfahrens berichten. Unsere Solidarität gilt den Betroffenen!