Verfahrenseinstellungen für AB Mittelrhein-Angeklagte

21. Februar 2014

Ebenso unverhofft wie die Freilassung der letzten noch inhaftierten Angeklagten im AB Mittelrhein-Prozess vor wenigen Wochen ergingen am 18. Februar Verfahrenseinstellungen für zwei Betroffene. Nach inzwischen sage und schreibe mehr als 100 Prozesstagen (!) kam das Gericht zu dem Schluss, dass sich der Verdacht gegen die beiden Angeklagten, Mitglieder bzw. Unterstützer einer „kriminellen Vereinigung“ zu sein, nicht erhärtet hätte.

Konkret zur Last gelegt wurde ihnen, über einen SMS-Verteiler zu Schulungen und Veranstaltungen des AB Mittelrhein geladen worden zu sein und dadurch engeren Kontakt gepflegt zu haben. Darüber hinaus seien sie im Besitz von Propagandamaterial der Gruppierung gewesen. Dies allein genügte offenbar, um monatelang – teils völlig isoliert von anderen Insassen – im BRD-Kerker zu schmoren und darüber hinaus als Gebrandmarkte einen irrwitzigen Prozess mit einem immer absurder werdenden Verlauf über sich ergehen lassen zu müssen.

So schwer die Zeit für die Betroffenen auch war und noch immer sein möge, so steht jedoch ebenso fest, dass sich der vorgebliche Rechtsstaat mit diesem prozessualen Laienspieltheater nicht glaubwürdiger gemacht hat.

Im Namen der JN wünsche ich den weiteren Angeklagten für die kommenden Wochen und Monate die nötige Standhaftigkeit der es bedarf, um vor der Zermürbungstaktik des Systems nicht einzubrechen.

Andy, JN-BuVo

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