Nach sage und schreibe 22 Monaten sind die letzten sieben Gesinnungshäftlinge des AB Mittelrhein-Prozesses am 7. Januar plötzlich aus der JVA entlassen worden. Noch am gleichen Tag berichtete der ebenfalls überraschte Düsseldorfer Rechtsanwalt Udo Vetter, der selbst Strafverteidiger in diesem Prozess ist, auf seinem Blog im Internet über die unerwartete Wende. Die knappe Begründung, die der Entlassung zugrunde liegt, sei „interessant“, da nun – nach fast zwei Jahren – die „Untersuchungshaft nach Auffassung der Strafkammer unverhältnismäßig geworden“ sei, so Vetter. Die Gründe scheinen also skurril, umso mehr in Anbetracht der Tatsache, dass mehrere Prozessbeteiligte erklären, dass sich inhaltlich und verfahrenstechnisch in den letzten Wochen und Monaten nicht das Geringste geändert hätte.
Die Jungen Nationaldemokraten begrüßen die unverhoffte Entwicklung in einem Mammut-Prozess, der wohl trotz der erfreulichen Entlassungen noch viele Verhandlungstage andauern wird. Die JN haben selbst über Monate hinweg Soli-Aktionen organisiert und sich auch darüber hinaus an Maßnahmen zur Unterstützung der Inhaftierten beteiligt, wo dies möglich war und effektiv schien. Es galt zu untermauern, dass Solidarität zur „Waffe“ werden kann.
Ob und in welchem Maß am Ende überhaupt noch weitere Verurteilungen wegen des Bildens oder der Unterstützung einer kriminellen Vereinigung ausgesprochen werden, ist derzeit völlig unklar. Betrachtet man die Umstände, die Schicksale und das Verfahren bisher, so treten die Gedanken über den schlussendlichen Ausgang des Prozesses jedoch fast schon in den Hintergrund.
In seinem Blog-Eintrag bringt es Rechtsanwalt Vetter auf den Punkt: „(…) Einige der Betroffenen, die von einem Tag auf dem anderen aus ihrem Leben gerissen wurden, stehen durch die unnötig verlängerte Untersuchungshaft nun vor dem Trümmerhaufen ihrer privaten Existenz. Dafür gibt es keine Entschädigung. Egal, wie das Urteil am Ende ausfällt“.
JN BuVo