Man liegt nichtsahnend im Bett. Plötzlich hämmert die Staatsmacht wie verrückt an der Tür. Die Bude wird durchsucht, wie im Actionfilm. Noch brisanter: Der Grund. Du sollst in ein „Verbrechen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz“ verstrickt sein. Natürlich haben die Beamten auch einen „Beweis“ für diese unglaubliche Taliban-Geschichte, die kürzlich mitten in der BRD stattfand. Es ging um Banküberweisungen mit witzigen Verwendungszwecken, bei denen sich niemand etwas dachte.
Hintergrund: Ein junger Mann lieh einem anderen Geld, da dieser nach einem Antifa-Überfall sein Auto reparieren musste. Dieser zahlte das Geld in Raten zurück und verwendete hierbei Verwendungszwecke wie zum Beispiel „Giftgas Rechnung“ oder „Israel stinkt“. Für fremde Augen ist ein Kontoauszug schließlich auch nicht unbedingt vorgesehen…
Wen sollte es also stören? Doch ein Staatsanwalt auf der Karriereleiter wollte sich ein paar Bienchen im Arbeitsheft und mediale Schulterklopfer verdienen und konstruierte einen politischen, ja terroristischen Fall von höchster Brisanz. Selbst als der zuständige Richter eine Hausdurchsuchung „mangels Tatverdachts“ zweimal ablehnte, ließ der Staatsanwalt nicht locker und wendete sich an die Beschwerdekammer beim Landesgericht. Hier bekam er seinen Beschluss.
Aufgrund des Verwendungszweckes hoffte der Staatsanwalt beim Beschuldigten – Zitat aus dem Beschluss – „Chemische Waffen im Sinne der Anlage A III zum Kriegswaffenkontrollgesetzt“ zu finden. Die Möglichkeit, dass „die Beschuldigten eine lediglich geschmacklose, im Ergebnis aber harmlose Kommunikation mittels Banküberweisung führten“ schloss er aus, da es mehrere Überweisungen waren, diese im Zusammenhang stehen könnten und „Beispielsweise eine Anzahlung für eine erst später erfolgte Kampfstofflieferung zum Gegenstand haben könnte“.
Weiter im Text heißt es, dass man nicht wüsste ob der Beschuldigte Kontakte hat, um an chemische Kampfstoffe zu kommen, da dies bis jetzt noch nicht ermittelt wurde! Aber die „durch polizeiliche Erkenntnisse gesicherte Zugehörigkeit zur rechten Szene [Anmerkung: Was ist das überhaupt?] lässt dies jedoch als zumindest plausibel erscheinen“. Und weiter: „Da polizeiliche Ermittlungen im Umfeld des Beschuldigten ohne die Gefahr, den Beschuldigten zu warnen, kaum durchführbar gewesen wären, steht das bisherige Unterlassen solcher Ermittlungen der Annahme eines hinreichenden Tatverdachtes aus der Sicht der Beschwerdekammer nicht entgegen“.
Bei der Durchsuchung wurden – zum Ärger des karriereaffinen Staatsanwaltes – natürlich keine chemischen Waffen oder andere gefährliche Gegenstände gefunden. Die Staatsmacht nahm stattdessen 10.000 scheinbar überaus gefährliche JN-Aufkleber und 20.000 weitere – ebenfalls rechtlich völlig unbedenkliche – Aufkleber an sich. Und natürlich mussten PC und Handy des vermeintlichen Bombenlegers mitgenommen werden.
Gott sei Dank, es war nur eine peinliche Repressions- und Propagandaaktion. Denn hätten die Polizisten wirklich gefährliche Chemikalien gesucht und gefunden, dann hätten sie verdammt dumm dagestanden. Niemand hatte an Schutzanzüge oder ähnliches gedacht. Irgendwie komisch in so einem Fall. Entweder waren diese Männer bereit, im „Kampf gegen Rechts“ ihr Leben zu geben oder es war das Eingeständnis einer schlechten Zirkusnummer.
Aus dieser Geschichte können wir zwei Sachen lernen: Wer ein Theaterstück aufführt, darf seine Requisiten nicht vergessen. Und schreibt keinen Mist in Eure Überweisungen, denn der Staat hat einen anderen Humor als Ihr.
JN Franken