Demokratie in der BRD

06. Februar 2015

Als ich am 3.11.2014 aus dem Unterricht an der Hochschule in Kehl für öffentliche Verwaltung geholt wurde und mir ein Briefumschlag mit der „Kündigung“, genauer die Rücknahme der Ernennung des Beamten auf Widerruf mit sofortiger Vollziehung ausgehändigt wurde, die nicht nur in meinen Augen als rechtswidrig zu erachten ist, war dies letztendlich nur der Höhepunkt einer „aufregenden und unglaublichen Studienzeit“ und hat mir immer wieder aufs Neue gezeigt, dass ich & wir alle auf der richtigen Seite stehen.

Ungerechtigkeit darf nicht toleriert werden, Unrecht muss man stets aktiv bekämpfen. Wenn eigentlich demokratische Werte wie Meinungsfreiheit, Gleichberechtigung, Berufsfreiheit und vieles mehr nur noch für scheinbar „politisch korrekte“ Menschen gilt ist dies eine grobe Verletzung gegen unser Grundgesetz, gegen die Demokratie und gegen die Moral. Entsprechend orientiere auch ich selbst mich diesbezüglich an einer Aussage des französischen Philosophen „Voltaire“, welche den Grundsatz einer Demokratie in meinen Augen perfekt darstellt:

„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür gegeben, dass du es sagen darfst.“

Die Entlassung wird unter anderem damit begründet, dass ich scheinbar durch meine aktive Mitgliedschaft in der nationalen Jugendorganisation der NPD (kurz JN) nicht die Garantie dafür bieten würde für die freiheitlich– demokratische Grundordnung einzustehen, wobei die Erläuterung hierzu damit begründet sind, dass ich an genehmigten Demonstrationen, Parteiveranstaltungen einer nicht verbotenen Partei und deren Wahlkampf teilgenommen habe.

Dies ist in meinen Augen eine Farce, denn es kann nicht rechtens sein, wenn führende Politiker darüber entscheiden wollen, wer hier Demokrat sein darf und wer nicht. Die Unterstellung ich würde mich nicht zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen, weise ich entschieden zurück. Ich setzte mich schon immer, seit Beginn meiner politischen Aktivität, für den Erhalt der demokratischen Werte, insbesondere auch für den Erhalt der Meinungs- und Versammlungsfreiheit, ein. Nachdem im Juni 2013 Linksextremisten eines ihrer sogenannten „Outings“ zu meiner Person durchführten, nahm ich zunächst einmal mit dem Direktor der Hochschule Kontakt auf und suchte mit diesem das Gespräch. Dieser schien in der Tatsache, dass ich aktives Mitglied in einer nationalen Jugendorganisation bin, zunächst kein allzu großes Problem zu sehen, denn er riet mir mein Studium einfach fortzusetzen. Weiterhin gab ich zu verstehen, dass ich weder jetzt, noch zu einem späteren Zeitpunkt bereit war, die JN zu verlassen. Somit kann also keineswegs die Rede davon sein, ich hätte Dinge verschwiegen oder gar die Unwahrheit gesprochen.

Zu diesem Zeitpunkt wurde ich also in dem Glauben gelassen ich könne mein Studium beenden. Ende 2013 wurde ich dann zur Anhörung gerufen, bei welcher ich zu Zitaten Stellung nehmen sollte, welche allerdings so wenig mit meiner eigenen politischen Meinung zu tun hatten, so dass ich kurzerhand entschied dazu nur eines zu sagen: „Dies entspricht nicht meiner Weltanschauung.“. Aufgrund dessen sollte ich ein paar Tage später ein sogenanntes „Aktivitäten Protokoll“ schreiben, in welchem ich sowohl meine demokratische Gesinnung darlegte als auch meine Aufgabe innerhalb des Stützpunktes und der JN.bella Kurz darauf begann die sogenannte „Praxisphase“, welche über ein Jahr andauerte. Zunächst verwehrte mir die Stadt Lauffen a.N. meinen zweiten Ausbildungsabschnitt, was meiner Meinung nach vor allem in der Tatsache liegt, dass stets politischer und auch medialer Druck auf Arbeitgeber ausgeübt wird, wenn Mitglieder nationaler Organisationen beschäftigt werden. Fehlende Toleranz und auch Unwissenheit über die Weltanschauung oder Vorurteile sind hier die größten Probleme. Nach etwa einem halben Jahr wurde mir von der Stadt Magdeburg ebenfalls mein Ausbildungsabschnitt verwehrt. Dies war nun bereits die zweite Zurückweisung aufgrund einer „falschen“ Meinung. Zunächst wollte die Stadt keine Auskunft über den Grund geben, welcher sich allerdings offenbarte, nachdem gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt wurde. Das „Ministerium für Inneres und Sport“ hatte bei der Stadt Magdeburg angerufen und diese über meine politischen Aktivitäten „aufgeklärt“. Diesem politischen Druck wollte sich auch dort keiner stellen.Wenige Wochen später wurde ich bei einer weiteren Stadt, diesmal in Sachsen-Anhalt, entlassen aus sichtbar fadenscheinigen Gründen, die da Umstrukturierung in der Verwaltung hießen.

Es ist stark davon auszugehen, dass auch hier politischer Druck ausgeübt wurde. Schließlich kam also am 3.11.2014 der Bescheid zur Rücknahme der Ernennung inklusive sofortiger Vollziehung knapp zwei Monate vor den Abschlussprüfungen. In meinen Augen wurde dieser späte Termin absichtlich gewählt, um Widerspruch und Beschwerde keine Zeit einzuräumen. Diese Vermutung bestätigte sich für mich dadurch, dass das Verwaltungsgericht in Freiburg für einen Eilantrag auf vorläufigen Rechtsschutz, der in der Regel 5-14 Tage dauert, knapp 7 Wochen benötigte. Unterstrichen wurde die Absurdität noch als schließlich durch ein Schreiben des Gerichtes heraus kam, dass die Entscheidung „schon“ nach fünf Wochen gefasst wurde. Doch scheinbar war man beim Gericht so schwer beschäftigt, dass die Amtsinspektorin zwei Wochen keine Zeit fand die Entscheidung zu unterschreiben.

Nun kann man hier nicht pauschal von einem politischen Motiv dieser Verzögerung ausgehen – in Anbetracht der vorangegangenen Ereignisse ist es jedoch nicht auszuschließen. Natürlich wurde gegen die Ablehnung des Eilantrages Beschwerde eingereicht, sodass sich mittlerweile neben dem Verwaltungsgericht Freiburg auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit der Exmatrikulation meiner Person beschäftigt. Ebenso wurde mittlerweile Klage gegen den Bescheid der Hochschule eingereicht, da die Rücknahme der Ernennung meiner Auffassung nach sowohl formell als auch materiell rechtswidrig ist, denn sie stellt für mich ganz klar einen Verstoß gegen die freie Berufswahl dar, als auch gegen den Gleichheitsgrundsatz (Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz), nachdem keiner aufgrund seiner politischen Anschauung benachteiligt werden darf.

Ich werde mich auch weiterhin in meiner politisch Aktivität für (soziale) Gerechtigkeit einsetzen, gegen Unrecht auf die Straße gehen und Mitglied der nationalen Jugendorganisation, als auch Mitglied der NPD bleiben.

 

Quelle

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