Berufsverbote! „Radikalenerlass“! Schlagworte, die heutzutage kaum jemanden noch ein Begriff sind. Warum auch? Keiner kann einem verbieten einen Beruf, den man lernen oder gar studieren kann, auszuüben – sollte man jedenfalls meinen. Was ist denn überhaupt dieser Radikalenerlass und gelten Berufsverbote für Jedermann? Noch viel wichtiger: Kann mir in der heutigen Zeit noch jemand verbieten, einen Beruf auszuüben? Wenn ja, aus welchem Grund?
Radikalenerlass
Der Radikalenerlass wurde auf einen Beschluss der Innenministerkonferenz im Jahre 1972 gefasst. Er besagt:
“ Erfüllt ein Bewerber, Arbeiter, Angestellter oder Beamter des öffentlichen Dienstes durch Handlungen oder wegen seiner Mitgliedschaft in einer Organisation verfassungsfeindlicher Zielsetzung die Anforderungen des § 35 Beamtenrechtsrahmengesetz nicht, aufgrund derer er verpflichtet ist, sich durch sein gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des GG zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten, so hat der Dienstherr aufgrund des jeweils ermittelten Sachverhaltes die gebotenen Konsequenzen zu ziehen und insbesondere zu prüfen, ob die Entfernung des Beamten aus dem Dienst anzustreben ist.“ (Auszug aus dem Radikalenerlass 28.2.1972)
Infolge dessen wurden deutschlandweit insgesamt 2 Millionen Bewerber und Bewerberinnen, welche sich auf Arbeits-, sowie Studien- und Ausbildungsplätze bewarben, vom Verfassungsschutz durchleuchtet. Es folgten 11.000 offizielle Berufsverbotsverfahren, 2.200 Disziplinarstrafen, 1.250 Ablehnungen auf ausgeschriebene Stellen und 260 Entlassungen. Die Begründung hierfür war meist die Zugehörigkeit zum radikalen, linken Spektrum, sowie linksgerichteten Organisationen, wie zum Beispiel die Sympathie für die RAF.
Der wohl bekannteste Fall aus den 70ern, ist der des Herrn Wilfried Kretschmann, dem 1977 die Einstellung in den Schuldienst aufgrund gründlichster Arbeit des Verfassungsschutzes verweigert wurde, mit Berufung auf den Radikalenerlass. Durch große Solidarität und Unterstützung seitens der Genossen schaffte aber auch er den Sprung in den öffentlichen Dienst. Gesetzte sind zum Brechen da.
Ende der 1980er Jahre wurde der Radikalenerlass offiziell verabschiedet und außer Kraft gesetzt, sprich, heute dürfte jeder, egal welcher Partei er angehört, arbeiten , wo es ihm beliebt – sollte man meinen.
Berufsverbote- gibt’s doch gar nicht?
Eine Zeitlang wurde es tatsächlich still um dieses Thema, nach außen jedenfalls. Doch was von den linken Parteien an Berufsverboten unterbunden wurde – sei es durch damalige Demonstrationen, Blockaden oder das Besetzen diverser Häuser – wurde von Anhängern aus anderen der nationalen Bewegung stillschweigend hingenommen. Leute, die keinen Rückhalt von irgendwelchen Gerichten bekamen, trotz Klagen bis in die letzten Instanzen. Menschen, die auch ihre politische Meinung vertreten, diese aber bis heute nicht sagen dürfen, aus Angst ihren Studien-, Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu verlieren, nur weil Sie in der Gesellschaft als „Nazis“ verschrien werden.
Jüngstes Beispiel
Ein Fall von vielen ist der, einer jungen Frau, welche ihr Abitur sehr gut abgeschlossen hatte, allseits beliebt bei den Klassenkameraden und immer freundlich war. Sie ist Mitglied in der NPD und JN, doch dies wusste bis dato niemand. Im Jahre 2010 begann sie ihr Studium im öffentlichen Dienst, schrieb stets gute Klausuren, erledigte die Hausarbeiten fristgerecht, absolvierte die geforderten Praktika immer erfolgreich. Es folgt das erste öffentliche bloßstellen, anfangs „nur“ im Internet. Erst von der Antifa, dann vom Staat persönlich. Überall erscheinen Artikel über sie, jeder ist bestürzt. Einige Zeit nach bekannt werden des Ganzen, wird Sie von ihrer Hochschule exmatrikuliert. Als Begründung reichten die Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen Partei und deren Jugendorganisation sowie die Teilnahme an angemeldeten und legalen Versammlungen. Das Wort „Radikalenerlass“ wurde natürlich nie erwähnen. Sie stelle eine Gefahr dar, in erster Linie natürlich für den Ruf der Hochschule. Es folgen Klagen über Klagen. Bis heute ist dieser Fall noch lange nicht ausgesessen.
Traurige Realität
Ist es rechtens, eine Person vom öffentlichen Dienst zu entlassen, nur weil diese Mitglied in einer Partei ist, welcher trotz Verbotsantrag bis heute keine „verfassungsfeindliche“ Haltung nachgewiesen werden konnte?
Doch mittlerweile ist dies nicht nur in öffentlichen Diensten der Fall. Jeder, der quer schießt, sich eine eigene Meinung erlaubt oder diese gar laut ausspricht, wird zum Feind jener, welche selbst bestimmen wollen, was Gesetz ist und was nicht in diesem System. Sobald man aktiv wird, dauert es meistens nicht allzu lang, bis der Chef das mitbekommt. Sei es durch einen Besuch der Staatsdiener, welche ihm erzählen, was Herr/Frau XYZ so in ihrer Freizeit machen. Damit können viele noch leben, und die meisten Antworten: „Was du in deiner Freizeit machst, ist mir egal, solange die Arbeit stimmt!“
Oder aber auch durch ein sogenanntes „Outing“, durchgeführt von linkskriminellen, welche alles daran setzen, das Leben derer zu zerstören, die nicht denken wie sie selbst. Meist ist dies auch die ausschlaggebende Variante, zumal unter anderem deinem Chef unmissverständlich mitgeteilt wird, dass, wenn er dich nicht entlässt, dies sehr rufschädigend für ihn und seine Geschäfte enden könnte. Meist ist hier der Punkt erreicht, an dem die meisten Vorgesetzten es mit der Angst zu tun bekommen und sich lieber von besagtem Mitarbeiter trennen.
Sobald dein Name nun von neuen, potentiellen Arbeitgebern in Internetsuchmaschine, wie z.B. Google eingegeben wird, landen die meisten Bewerbungen direkt im Papierkorb. Zu groß ist die Angst, jemanden einzustellen, der sagt was er denkt. Doch, ist das rechtens? Bist du selbst damit schon konfrontiert worden? Dann schicke uns deinen Fall auf
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JN Baden-Württemberg