Bereits im November vergangenen Jahres berichteten wir über ein vor
dem Amtsgericht Delmenhorst gefälltes Schandurteil. Ein 62-jähriger – in
bereits ähnlichen Fällen vorbestrafter Mann – wurde aufgrund eines
sexuellen Missbrauchs und einer „Beleidigung“ zu 13 Monaten Haft ohne
Bewährung verurteilt.
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(weitere
Informationen unter:
https://www.jn-delmenhorst.de/index.php?option=comËcontent&task=view&id=35&Itemid=1
)
 Am vergangenen Montag hob die Berufungskammer des Landgerichts
Oldenburg
die Strafe auf. Neuer Beschluss: Die Strafe wird zu fünf Jahren
Bewährung ausgesetzt. Bedingung: Der Straftäter darf sich in seiner
Bewährungszeit keinen Kindern nähern, außer seiner Tochter, und muss
sich neben einem Bewährungshelfer auch einer ambulanten Spezialtherapie
unterstellen. Welch bahnenbrechende Erfolge das resozialisieren und
therapieren von Kinderschändern in der Vergangenheit gehabt hat, ist
bekannt.
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Leipzig: Im Februar 2007 vergewaltigt und ermordet ein
bereits mehrfach zu Haftstrafen verurteilter Kinderschänder ein
neunjähriges Mädchen -
Köln: Im Oktober 2007 vergewaltigt ein bereits 1998 zu
sieben Jahren Haft verurteilter Kinderschänder und Mörder einen kleinen
Jungen -
Recklinghausen: Im Juli 2009 vergewaltigt ein bereits
2008 zu einer Bewährungsstrafe verurteilter Kinderschänder einen
achtjährigen Jungen -
Delmenhorst: Im Oktober 2010 vergewaltigt ein bereits
mehrfach einschlägig vorbestrafter Kinderschänder ein kleines Mädchen
und erdrosselt es später in der Graft. Der Täter behauptet, er könne
nichts dagegen machen. Es seien die inneren Triebe, welche ihm einige
Monate zuvor nicht zum Vorwurf gemacht wurden.
Bis auf die letzte Schilderung entsprechen die oben genannten Fälle der
Wahrheit. Sie beweisen, dass Kinderschänder nicht zu therapieren und
somit eine stetige Gefahr für die jüngsten unseres Volkes sind. Das
letzt genannte Szenario kann bei weiteren Urteilen, wie dem jetzigen,
schon bald bittere Realität werden.
Die vorsitzende Richterin Blohm wörtlich: „Wir machen ihnen keinen
Vorwurf wegen ihrer pädophilen sexuellen Neigung.“ Wer so etwas von sich
gibt, kann an der Sicherheit unserer Kinder wahrlich nicht interessiert
sein. Zudem offenbart diese Aussage einiges über die krankhaften
Auswüchse unserer Zeit. So verfahren BRD-Gerichte mit
„Gesinnungsterroristen“ und „Meinungsverbrechern“ oftmals härter, als
mit wahrlich Mensch gewordenen Kreaturen.
Nazi? Pädophil? – Wo ist denn da der Unterschied?
Demnach ist es mittlerweile auch schon üblich, Pädophile und „Nazis“
gesellschaftlich auf eine Stufe zu stellen. Indirekt geschehen u. a. in
der Sendung „Markus Lanz“ im ZDF. Wohin diese Auswüchse noch führen mag
man sich kaum vorstellen. Eine Gesellschaft die stirbt verharmlost jene,
die noch tatkräftig dabei anpacken – und verurteilt jene, die dies zu
verhindern suchen.
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Einzig und allein wir Nationalisten haben erkannt, dass es notwendiger
denn je ist für Volk, Heimat und die Schwächsten unserer Art, die
Kinder, zu kämpfen.
Helft uns dabei! Wer Hinweise über den Wohnort des hiesig verurteilten
Kinderschänders hat, möge sie uns bitte zukommen lassen. Diese
Information dient einzig und allein der allgemeinen Sicherheit und ist
kein Aufruf zur Gewalt. Des Weiteren verweisen wir auf unseren Aufkleber
„Kinderschänder kann man nicht therapieren!“. Fordert die Aufkleber
kostenlos bei uns an und bringt sie unters Volk.
Zeigt den „Demokraten“ was ihr von ihrer Samthandschuhpolitik haltet und
werdet aktiv!
Kämpft euch frei! Für euch und die jüngsten unseres Volkes!