Am 09. Mai 2011 wird es in Deutschland eine
Volkszählung geben. Die Entscheidung zu dieser Volkszählung wurde bereits am 29.8.2006
durch das Bundeskabinett in einer Grundsatzentscheidung beschlossen und soll
nun 2011 in die Realität umgesetzt werden. Die Kosten dieser umfangreichen
Datenerfassung belaufen sich auf 700 – 750 Millionen Euro. Eine konsequente
Verweigerung seiner Angaben in einem offiziell zugesendeten Fragebogen kann mit
einer Geldstrafe von bis zu 5000 Euro bestraft werden.
Die letzten Volkszählungen in Deutschland
wurden noch vor der Wiedervereinigung durchgeführt. In der Bundesrepublik
Deutschland 1987 und in der DDR zuletzt 1981. Es wurden aber auch in den
vergangenen Jahren immer wieder Volkszählungen im kleinen Stil durchgeführt. Seit
der Einführung eines entsprechenden Gesetzes 1996 erhielten somit jährlich ca.
1 % der Privathaushalten derartige Fragebögen. Das sind umgerechnet ca. 390.000
Haushalten bzw. 830.000 Menschen in Deutschland.
Bei einer Volkszählung wird nicht einfach nur
das Volk gezählt, wie man es vermuten könnte, sondern das eigentliche Ziel ist
die Sammlung von persönlichen Daten der Bürger dieser Bundesrepublik. Außerdem
ist eine Zusammenführung aller Daten der Standesämter und Agenturen für Arbeit
geplant. Diese genauen statistischen Angaben können als eine Grundlage zur
möglichen Erstellung eines Profils eines jeden Bürgers genutzt werden. Außerdem
sollen dann diese Daten in der Verwaltung von Bund, Ländern und Gemeinden zum
Einsatz kommen.
In der Volkszählung werden beispielsweise Daten
wie Alter, Geschlecht, Familiennamen, vorherige Familiennamen, Geburtsort,
Religion, Schulabschluss, Ausbildung, Berufsbezeichnung, Anschrift des
Arbeitsgebers, Wirtschaftszweig des Unternehmens, Beginn der Arbeitslosigkeit,
Haushaltsgröße und sich dort befindliche Personen in der Wohnung, Sanitäranlagen
und Tag des Bezugs der Wohnung erfasst. Die tatsächlichen Fragenbögen, die rund
10% der Bundesbürger persönlich erhalten werden und ausfüllen müssen, umfassen
noch weitere persönliche Fragen zur Person.
Diese Volkszählung beinhaltet natürlich ein
enormes Risiko im Umgang mit dem Datenschutz. Bereits der kleinste Fehler bei
der Auswertung und der Verarbeitung dieser Daten kann zu einem Verlust von
enormen Mengen persönlicher Informationen führen. Nicht ausgeschlossen sind
außerdem im Zeitalter des weltweiten Datennetzes gezielte Angriffe durch
Computerspezialisten oder kriminellen Organisationen, welche an diesen Daten
mit Sicherheit Interesse zeigen wurden.
Wer noch immer nicht an einen Überwachungsstaat
geglaubt hat, dem sollte dieses Vorgehen im Jahr 2011 endlich einmal die Augen öffnen
und zum Handel auffordern. Mit Flugblättern, Aufklebern und weiteren Aktionen
kann auf diese Datenspeicherung in Form einer Volkszählung hingewiesen werden. Eine
Sammelklage beim Bundesverfassungsgericht wurde dafür ebenfalls, durch
Einzelpersonen und Organisationen, bereits eingereicht um diese Volkszählung
möglicherweise für verfassungswidrig zu erklären.
Volkszählung 2011 – zählt nicht uns, zählt
lieber eure Tage!