Trauermarsch: Erfolgreich geführter Rechtskampf in Magdeburg

14. Januar 2011

Am Sonnabend alle nach Magdeburg! Den Toten ein würdiges Gedednken

Nachdem uns der Auflagenbescheid zugestellt wurde, haben wir uns als Veranstaltungsleitung mit unserem Rechtsbeistand darauf verständigt, in allen Punkten des Beschränkungsbescheides Rechtssicherheit zu schaffen, sowie jede rechtliche Möglichkeit auszuschöpfen, damit der Gedenkmarsch in Magdeburg am 15.01.2011 in Würde und Ehre durchgeführt werden kann. Vor dem Hintergrund der Ereignisse von Dresden und Leipzig vergangenes Jahr haben wir den Beschränkungsbescheid aus verschiedenen Perspektiven sensibilisiert betrachtet und dahingehend geprüft.

Dabei ist uns der Punkt Zwei des Beschränkungsbescheides aufgefallen, der folgendes festlegt:

“Die Route kann auch vor Ort durch den Einsatzleiter bei Gefahr von Störungen geändert werden.”

Demnach würde der Bescheid dem Einsatzleiter die Kompetenz eröffnen, daß bereits bei einer einfachen Störung die Route abzuändern wäre. Der im Übrigen bereits formell rechtswidrige, da völlig weitläufige und unbestimmte Rechtsbegriff  “Gefahr von Störungen” wird dieser gesetzlich geforderten erhöhten Eingriffsschwelle (Unmittelbarkeit) nicht gerecht. Semantisch gesehen, wird die Kompetenz zur Routenänderung bereits bei einer “Gefahr einer polizeirechtlichen Gefahr”, denn anders kann der Begriff Störung nicht verstanden werden, eröffnet.

Wir haben aus diesem Grund bei der Versammlungsbehörde Magdeburg, bzw. bei der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord Widerspruch eingelegt, der jedoch abgelehnt wurde. Daher haben wir einen Antrag nach § 80 V VwGO beim Verwaltungsgericht Magdeburg gestellt. Das Verwaltunggericht Magdeburg hat unserem Antrag stattgegeben und somit ist eine freie und unter Umständen auch willkürliche Handlungsmacht dem Einsatzleiter der Polizei abgesprochen worden. Die genehmigte Route ist somit versammlungsrechtlich zu schützen. Denn die Festlegung der Streckenführung obliegt den das Versammlungsrecht ausübenen Bürgern und ist Kernbestandteil deren Versammlungsrechtes.

Als Veranstaltungsleitung haben wir im Vorfeld alle uns zur Verfügung stehenden organisatorischen, sowie rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft, damit auch im Jahr 2011 erneut ein würdevoller und disziplinierter Marsch durch Magdeburg durchgeführt werden kann.

In diesem Sinne: Auf zum Gedenkmarsch am 15.01.2011 nach Magdeburg!

JN Sachsen-Anhalt

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