Walter Ulbricht, ein Verehrer stalinistischer Kollektivierungspolitik und stetiger Verfechter der kommunistischen Klassenkampf-Ideologie traute im Sommer 1952 seinen Augen nicht. Ein Besuch auf der Insel Rügen zeigte ihm wie rückständig hier die durch ihn und sein Regime stetig geforderte Enteignung von Pensions- und Hotelbesitzern bzw. Gewerbetreibenden vorankam. Zudem ging es ihm um die ebenfalls vorangetriebene Sicherung der Grenzen, von Rügens Küsten aus stand dem DDR-Bürger zumindest in der Theorie die ganze Welt offen. In den tatsächlichen Verhältnissen der DDR dauerhaft undenkbar… Demnach sollten, wie an der innerdeutschen Grenze auch, nur staatskonforme Personen in diesen Gebieten wohnen. Schnell musste ein Handlungskonzept her um diese Lage gewohnt rabiat zu ändern. Die Begründung im Staatsjargon umschrieben, als damaliger Schriftsatz mit an den Haaren herbeigezogenen Argumenten:
„Es besteht der begründete Verdacht, dass im Ostseegebiet der DDR durch die Besitzer von Hotels und Pensionen laufend gegen die Gesetze der DDR verstoßen wird und diese Kreise eine Basis für Spionage und Agententätigkeit bilden. Es liegen seit langer Zeit begründete Hinweise vor, dass die Eigentümer und Pächter von Hotels und Pensionen seit vielen Jahren gegen die Gesetze und Verordnungen der DDR verstoßen und von einem bestimmten Kreis von Gewerbetreibenden unterstützt werden.“
Folglich wurden im Rahmen der Aktion „Rose“ ab dem 10. Februar 1953 an der Ostseeküste, vordergründig auf Rügen, mehr als 700 Hotels, Pensionen, Taxiunternehmen und andere Gewerbebetriebe kontrolliert. Dazu zog die Staatsmacht einen Apparat von 400 Volkspolizisten, unterteilt in fünf Einsatzgruppen zur Vollstreckung heran. Über 440 Hotels und Pensionen wurden sofort beschlagnahmt und auf diesem Weg verstaatlicht. Mit ihnen verloren die einstigen Besitzer bzw. Pächter oft auch ihr gesamtes Hab und Gut, sprich ihren Lebensinhalt. Dem nicht genug, folgten unzähligen Prozesse meist mit Vorwürfen von „Wirtschaftskriminalität“ oder „Agententätigkeit“ und in deren Folge drakonische Zuchthausstrafen sowie eine Öffentliche Anprangerung. Andere wurde in das Landesinnere zwangsumgesiedelt, viele flüchteten ihrer Existenz beraubt und als Verbrecher gebrandmarkt in den Westen. Der Tourismus kam in der Folgezeit nahezu vollständig zum erliegen.
Ein Aufschrei der Empörung lag im Frühjahr 1953 über der gesamten Küstenregion und ließ die Lage bis zum 17. Juni 1953 auf den Siedepunkt steigen, was schließlich auch im damaligen Bezirk Rostock zu Arbeitsniederlegungen und Demonstrationen bzw. Übergriffen führte.
Des Volkes Schicksal bestimmt dieses selbst, so gilt es zu umschreiben. Dieses Schicksal sollte mit dem Ausgang des 17. Juni 1953 keine gute Wendung nehmen, wenngleich die Menschen hunderttausendfach versuchten ihm seine Prägung zu weisen. Nichts desto Trotz: Ein Kampf um Deutschlands Freiheit ist immer dann von Nöten wenn aus dem Zustand von Unterdrückung eine Staatsdoktrin gemacht wird. Gemeinsam haben wir ein großes Ziel, darum:
Damals wie heute – Nationaler Freiheitskampf!