Weg mit §130

28. Oktober 2022

Paragraf §130 erneut verschärft

Der Volksverhetzungsparagraf, der ohnehin nur dazu dient die heimatverbundene Opposition zu kriminalisieren, wurde erneut verschärft.


Ab sofort macht sich strafbar, „Wer Völkermord oder Kriegsverbrechen öffentlich „gröblich“ verharmlost(…)“ Dabei versteht es sich von selbst, dass Parteienkartell und westliches Regime entscheiden, was ein Kriegsverbrechen ist und was nicht.
Ein Schritt, der offenbar notwendig wurde, weil zu viele nicht in die NATO-Kriegsrhetorik einsteigen wollen.

Wir sagen: Weg mit §130, in der Ergänzung und der Grundfassung!

Hintergrund:

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/volksverhetzung-voelkermord-kriegsverbechen-groeblich-verharmlosen-billigen-leugnen-130-stgb-holocaust/

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