Wie wir bereits vor einigen Wochen berichteten (1 | 2), fand am 26. und 27. Oktober dieses Jahres vor dem Bezirksgericht Pirkanmaa die Verhandlung im Verfahren um ein mögliches Verbot der Nordischen Widerstandsbewegung in Finnland statt. Begleitet von großem Medieninteresse sprachen die Richter heute, am 30. November 2017, das Urteil. Die Organisation ist damit erstinstanzlich verboten.
Das Gericht folgte damit der Argumentation der Polizeibehörde, welches das Verfahren angestrengt hatte. Deren Vertreter, Markku Fredman, legte in den beiden Verhandlungstagen unter anderem dar, dass sich die Bewegung „im Wesentlichen gegen das Gesetz und die gute Sitte (gesellschaftliche Praxis)“ richte. Nach Angaben der Behörde reiche bereits eines der beiden Kriterien aus, um die Bewegung zu verbieten: entweder das Vorhandensein wesentlicher Gesetzesverstöße, oder aber ein Handeln gegen die Sitte. Nach Auffassung der Anklage erfülle die Nordische Widerstandsbewegung beide Kriterien.
Die Polizeibehörden erklärten hierzu weiter, dass ein Verstoß gegen die Sitte „keine kriminelle Aktivität an sich darstelle, sondern es sich hierbei um etwas weniger als eine Rechtswidrigkeit handle.“ Der Polizeipräsident fuhr fort: „Der Tatbestand des Handelns gegen die Sitte kann erfüllt sein, auch wenn dabei kein Gesetz verletzt wird.“
All dies macht deutlich, dass die herrschenden Eliten in einem krisengeschüttelten Europa im Sinne des eigenen Machterhalts vor keinem Mittel zurückschrecken. Denn es ist offensichtlich, dass sich auch im Fall der finnischen Abteilung der Nordischen Widerstandsbewegung der Urteilsspruch weniger auf der Verfolgung vermeintlicher oder tatsächlicher Straftatbestände und damit rechtsstaatlichen Maßstäben gründet, sondern – einmal mehr – lediglich der Unterdrückung missliebiger Meinungen und oppositioneller Gruppierungen gilt. Eine Praxis, mit welcher wir auch in der Bundesrepublik, besonders mit Blick auf die Vielzahl der Organisationsverbote vergangener Jahre, nur all zu gut vertraut sind.
Daher sprechen wir Jungen Nationalisten den Betroffenen, auch im Bewusstsein durchaus vorhandener Unterschiede in Ausrichtung und Arbeitsweise, unsere Solidarität aus. Schon seit vielen Jahren verbinden uns politische wie persönliche Kontakte mit den skandinavischen Aktivisten. In den vergangenen Jahren kam es dabei immer wieder zu gemeinschaftlichen Aktivitäten, wie beispielsweise dem gemeinsamen Besuch der überparteilichen Kampagnendemonstration „Tag der deutschen Zukunft“ am 7. Juni 2014 in Dresden, der Teilnahme von Vertretern der Organisation am 2. Europakongress der JN am 9. und 10. Oktober 2015, oder verschiedenen Gegenbesuchen von Aktivisten unserer Jugendbewegung im Land der Wälder und Seen. Zuletzt beteiligten sich Aktivisten der Nordischen Widerstandsbewegung auch am sächsisch-böhmischen Kulturtag der JN.
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Alle Fananztransaktionen sind jedoch untersagt. Vertreter der Organisation kündigten unterdessen an, gegen das heutige Urteil Berufung bei der nächst höheren Instanz einlegen zu wollen. Notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof.