Dass es in der BRD Gesetze gibt, die die Meinungsfreiheit gerade für national eingestellte Deutsche erheblich einschränken, ist hinlänglich bekannt. Bekannt ist auch, daß diese Instrumente konsequent eingesetzt werden und Ermittlungsbehörden einen intensiven Verfolgungseifer an den Tag legen. Davon zeugen die Zahlen. Jährlich gibt es tausende von Strafverfahren wegen „Propagandadelikten“. Darunter fallen eben diese Denk- und Redeverbote.
Eine zusätzliche Rolle spielte in den vergangenen Jahren die in Bonn ansässige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. Unter jugendgefährdend gilt alles, was dem gängigen politischen Mainstream widerspricht. Damit können unbotmäßige politische und historische Aussagen unterbunden werden, ohne daß sie strafbar sind. Sie werden einfach indiziert. Für indizierte Medien darf in der Öffentlichkeit nicht mehr geworben werden. Jugendlichen sind sie vorzuenthalten.
Nicht genug damit. Mit Unterstützung der Länder-Familienministerien und der Landesmedienanstalten ist „jugendschutz.net“ gegründet worden, Deren Aufgabe ist es, nach jugendgefährdenden Inhalten im Internet zu suchen. Was vor allem dort als jugendgefährdend eingestuft wird, kann auf der Internet-Seite dieser gemeinnützigen GmbH, als einer privatrechtlich organisierten Firma, eingesehen werden: der Rechtsextremismus in Deutschland. Abgemahnt werden Betreiber von Internet-Seiten, die vermeintlich jugendgefährdende Inhalte haben beziehungsweise zu entsprechenden Inhalten verweisen.
Jetzt kümmern sich die Landesmedienanstalten selbst um den Jugendschutz und setzen hierbei eigene und ganz neue Maßstäbe, eben diesen politischen Mainstream. Die Medienanstalt Sachsen-Anhalt wird bereits tätig. Den Veranstaltern des jährlichen Gedenkmarsches in Magdeburg wird vorgeworfen, auf ihrer Mobilisierungsseite „die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen“. Wie das? Lassen wir die Medienwächter sprechen.
„Die Darstellung historischer Ereignisse ist einseitig dargestellt. So werden z.B. die alliierten Bombenangriffe nicht im Zusammenhang eines vom Deutschen Reich verschuldeten Krieges oder der Aufzählung vorangegangener Aggressionen präsentiert, sondern als ein mehr oder weniger kontextloses, beispiellosen Verbrechen, das die Verachtung gegenüber dem deutschen Volk widerspiegeln soll. Innerhalb des Angebots wird durchgängig ein Bild gezeichnet, in dem das deutsche Volk primär eine Opferrolle einnimmt, während gleichzeitig eine kritische Auseinandersetzung mit dem NS-Regime, seiner Kriegsschuld und seinen Verbrechen unterbleibt“.
Alles klar? Um die Entwicklung von Kindern und Jugendlich nicht zu gefährden, hat die zukünftige Berichterstattung über den letzten Weltkrieg so auszusehen: Um die bösen Deutschen und ihr NS-Regime zu betrafen, haben ihnen die Alliierten bleibende Denkzettel durch die Zerstörung ihrer Städte auferlegt. Wer diese Denkzettel nur singulär darstellt, macht sich zwar nicht strafbar, aber er sorgt durch die einseitige Darstellung zu einer Verunsicherung und Desorientierung von Kindern und Jugendlichen. Warum das so ist, machen die selbst ernannten Jugendschützer aus Sachsen Anhalt deutlich:
„Es besteht die Gefahr, daß sie [die Kinder und Jugendlichen] in ihrem Geschichtsbewußtsein bezüglich der deutschen Vergangenheit verunsichert bzw. negativ beeinflußt werden. Es ist zudem davon auszugehen, daß Kinder und Jugendliche, die in der Regel lediglich über ein schulisches historisches Grundwissen verfügen, durch die einseitige und zum Teil verklärende Darstellung der Opfer des deutschen Volkes während des zweiten Weltkrieges und dem gleichzeitigen Verschweigen der Verbrechen des NS-Regimes in ihrer Meinungsbildung und in ihrem Geschichtsbewußtsein bezüglich der deutschen Vergangenheit verunsichert bzw. negativ beeinflußt werden“.
Was das richtige Geschichtsbewußtsein ist und an welche historischen Darstellungen sich Heranwachsende gefälligst zu halten haben, bestimmen in Zukunft wohl die Medienwächter. Nicht auszuschließen, daß eine derartige Sicht der Dinge Gesetz wird und damit viele neue „Propagandadelikte“ nach sich ziehen könnte.
Frank Schwerdt