Erinnern wir uns kurz zurück: Die umstrittene Online-Durchsuchung wurde 2008 unter strikten Bedingungen vom Bundesverfassungsgericht zugelassen. Nachdem Nordrhein-Westfalen eine Verfassungsbeschwerde einreichte, wurde das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme formuliert. Seitdem gibt es immer wieder Debatten über Selbstbestimmung auf der einen und den Überwachungswahn der Konservativen auf der anderen Seite.
Nachdem neben den Nischen-Messengern wie Threema selbst der verbreitete Kurznachrichtendienst WhatsApp auf eine Verschlüsselung setzt und immer mehr Kommunikation auf die Mobiltelefone verlagert wird, sehnten sich staatliche Ermittlungsbehörden nach neuen Möglichkeiten zur Überwachung. Das Abfangen von Briefen, Hausdurchsuchungen, Observationen oder das Einschleusen von Provokateuren reichten ihnen nicht. Den Grundstein für die geforderten Maßnahmen gegen die eigene Bevölkerung auf technischer Ebene legte die große Koalition 2017 gegen Ende der Legislaturperiode fast unbemerkt mit einem Trick vorbei am Bundesrat und der Bundesdatenschutzbeauftragten.
Ulrich Schellenberg, Präsident des Deutschen Anwaltvereins, kommentierte dieses Vorgehen damals so: „Praktisch ohne öffentliche Debatte wird versucht, mit Rechtsgrundlagen für Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ schwerste Grundrechtseingriffe in die Strafprozessordnung einzuführen“.
Das BKA entwickelte nach der Gesetzesänderung 2017 trotzdem bereits den Staatstrojaner, welcher von den Verantwortlichen lieber als Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) bezeichnet wird. Was harmloser klingt ist tatsächlich ein massiver Eingriff: Vorbei an den ursprünglich übermittelten, oftmals verschlüsselten Nachrichten, soll die Spionagesoftware unbemerkt Screenshots vom Bildschirm des Betroffenen machen. Die Nachrichten werden also noch vor der Chiffrierung gelesen und theoretisch ganze Verläufe gleich mit. Dieses Verfahren, so BKA-Vizepräsident Peter Henzler bei einer Anhörung im Bundestag, werde bereits bei laufenden Verfahren eingesetzt.
Das Problem: Es ist bekannt, dass diese Werkzeuge nicht nur bei relevanten Straftaten, sondern auch immer wieder für die zum Teil rechtswidrige Überwachung politischer Gruppen genutzt werden. Oppositionelle werden bespitzelt um anschließend Straftatbestände zu konstruieren; Meist junge Menschen werden anhand ihrer eigentlich privaten und daher direkteren Kommunikation kriminalisiert, zum Beispiel in Verfahren wegen der Bildung krimineller Vereinigungen verwickelt und damit politisch ins Abseits gedrängt ohne je eine richtige Straftat begangen zu haben.
Ein weiterer Vorwurf, den wir den Ermittlern machen können, ist die Ausnutzung relevanter Sicherheitslücken – statt sie zu veröffentlichen und zu ihrer Schließung beizutragen, riskieren sie die Nutzung durch Hacker und andere Kriminelle. Die breite Masse bleibt dem Sicherheitsrisiko also ausgeliefert und kann sich, dank guter Geheimhaltung und vollkommener Intransparenz, nur schwierig vor der Spionage durch staatliche Behörden schützen.
Das darf jetzt jedoch kein Grund sein, auf die Verschlüsselung zu verzichten – diese erschwert die Überwachung weiterhin und schützt die Privatsphäre jedes Einzelnen. Wer mit dem Argument antritt, dass „die da oben“ sowieso alles irgendwann heraus bekommen, der kann auch seine Haustüre offen stehen lassen, wenn er zur Arbeit geht oder schläft.
Als Junge Nationalisten lassen wir uns von der staatlichen Repression nicht einschüchtern und kämpfen weiterhin für eine Zukunft in welcher sich das Volk nicht vor der Regierung fürchten muss. Wenn der Staat die Freiheit der Menschen immer weiter einschränkt wollen wir konsequent daran arbeiten diese zurück zu erlangen!