Die Geburtenrate ist so niedrig wie noch nie! 2024 bekam eine Frau 1,35 Kinder, was der niedrigste Stand seit Beginn der Aufzeichnungen ist. Wenig verwunderlich, wenn man sieht, welche Steine einem, dieser volksfeindliche Staat, in dem Weg legt.
Daher sagen und fordern wir:
Die kleinste Gemeinschaft innerhalb unseres Volkes ist die Familie. Auf ihr fußen Volk und Staat, weshalb der Familie auch die besondere Zuwendung und Fürsorge des Staates zuteil werden muß. Ihren natürlichen Ausdruck findet die Familie in der Ehe mit Kindern. Dies begründet den besonderen Schutz von Familie und Ehe. Homosexuelle Lebenspartnerschaften bilden keine Familie und dürfen nicht gefördert werden. Kinder brauchen Mutter und Vater für eine gesunde Entwicklung, aber auch alleinerziehende deutsche Mütter und Väter verdienen staatliche Unterstützung.
1. Ablehnung der „Genderpolitik“
Die JN bekennt sich zur Unterschiedlichkeit und Gleichwertigkeit von Mann und Frau und lehnt die naturwidrige Gender-MainstreamingIdeologie ab.
2. Intaktes Volk durch intakte Familie
Die Familie muß wieder sinnstiftende Wirkung entfalten und dem einzelnen sittlichen Halt und persönliche Sicherheit geben. In der Geborgenheit der Familie können charakterstarke, gemeinschaftsfähige, gesunde und leistungsstarke Kinder heranwachsen.Die Familie – als Trägerin des biologischen Erbes – ist die Keimzelle des Volkes. Die besondere Bedeutung der Familie für die Zukunftsfähigkeit unseres Volkes wird angesichts einer katastrophalen Bevölkerungsentwicklung in einem vergreisenden Deutschland immer deutlicher. In der BRD werden Familien durch ökonomischen Mobilitätszwang zunehmend räumlich auseinandergerissen. Dieser Entwicklung gilt es Einhalt zu gebieten.
3. Familienpolitische Maßnahmen
Familienpolitische Maßnahmen des Staates, wie das Kindergeld, das „Begrüßungsgeld“ für Neugeborene, das „Müttergehalt“ und das von der HEIMAT geforderte Familiendarlehen haben ausschließlich deutsche Familien zu fördern. Besonderer Schutz muß dem werdenden Leben und der werdenden Mutter zuteil werden. Die Tötung ungeborenen Lebens darf nicht aus sozialen Beweggründen, sondern einzig und allein bei Gefahr der Gesundheit von Mutter und Kind, zu erwartenden schwersten Behinderungen sowie nach Vergewaltigungen erlaubt sein. Da die Familie nicht nur aus Eltern und Kindern besteht, ist das Miteinander der Generationen zu fördern. Auch der Betreuung Pflegebedürftiger durch ihre Kinder ist größtmögliche Unterstützung zukommen zu lassen.
4. Kindesentwicklung steht im Mittelpunkt
Der Staat hat für ein flächendeckendes, hochwertiges vorschulisches Erziehungs- und Betreuungsangebot Sorge zu tragen. Die erzieherische Verantwortung für Kinder liegt in erster Linie bei der Familie. Für das Kindeswohl ist es am besten, wenn die Betreuung in den ersten drei Lebensjahren hauptsächlich durch die Mutter erfolgt.
Die Leistung der Hausfrau und Mutter ist entsprechend der in anderen Berufen erbrachten Arbeitsleistung zu würdigen. Sie hat ein Anrecht auf ein nach Anzahl und Alter der Kinder gestaffeltes, zeitlich begrenztes Müttergehalt. Mütter sollten nicht aus finanziellen Gründen gezwungen sein, außerhäuslich zu arbeiten. Die Altersrente von Müttern ist vom Gesetzgeber zu sichern. Kinderlosigkeit darf gegenüber Familien mit Kindern nicht bessergestellt werden, deshalb ist das Ehegattensplitting zu einer Förderung für Familien mit Kindern weiterzuentwickeln. Für ein familien- und kinderfreundliches Klima bedarf es der besonderen gesellschaftlichen Würdigung der Leistung kinderreicher Familien.
JN Thüringen