Bernburg – In der Volksstimme vom 23. Januar 2007 erschien ein Artikel von Ute Hartling-Lieblang mit der Überschrift: „An einem Strang gegen Rechtsextremismus“. Im 3. Absatz heißt es unter anderem: „Es sei ihr gelungen, bis Dezember 2006 sieben Stützpunkte der Jungen Nationalsozialisten (JN) auf zu bauen“.
Die Behauptung, das Kürzel der JN der Jugendorganisation der NPD, stehe für „Junge Nationalsozialisten“ ist falsch und verletzt die NPD und die JN in ihrem Persönlichkeitsrecht gemäß § 823 BGB und § 185 StGB.
Daher wurde vom JN Landesverband Sachsen-Anhalt die Rechtsabteilung der NPD eingeschaltet, diese fordert nun eine Gegendarstellung der Volksstimme.
Sollte die Volksstimme sich nicht veranlaßt fühlen, auf die Forderungen der NPD einzugehen, wird die NPD den Weg vor die Gerichte nicht scheuen, damit solche Verleumdungen nicht wieder geschehen. Schließlich sind es die Leute, welche immer etwas von Demokratie schreiben, doch dazu gehört auch, diese zu leben.
„Dieses Beispiel beweißt einmal mehr inwieweit es mit dem Wahrheitsgehalt der Systempresse im Bezug auf die nationale Opposition steht. Es wird Zeit, daß endlich Printmedien zugelassen werden, in denen objektiv und neutral und nicht nach dem Willen und Nutzen der herrschenden Systemkaste geschrieben wird.“ So äußerste sich der JN-Landesvorsitzende zu diesem Vorgehen der Volksstimme bzw. deren Journalisten.