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02. November 2011

 

„In Jugendarbeit zu investieren bedeutet in die Zukunft zu investieren“

Unsere Aufgabe im Bereich der Jugendarbeit und Jugendförderung ist eine der, wenn nicht sogar die wichtigste Aufgabe im Bereich der nationalen Politik. Leider ist es so, dass unsere Arbeit noch viel zu wenig Bedeutung und Unterstützung zugemessen wird. So sind wir gezwungen viele gute, erfolgsversprechende und nützliche Projekte fallen zu lassen weil uns die Mittel für dessen erfolgreiche Durchsetzung schlichtweg fehlen.

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Gerne können sie auch an unsere Bundesgeschäftsstelle schreiben:

JN Bundesvorstand
Geschwister-Scholl-Straße 4
01591 Riesa

Ihre Vorteile als Fördermitglied:

  • Regelmäßig das JN-Magazin „Der Aktivist“ frei Haus
  • Aktionsbriefe zu brandaktuellen Themen
  • Der Förderbeitrag ist steuerlich absetzbar
  • Jederzeit kündbar – auch telefonisch

 

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JN Bundesvorstand
BLZ: 721 697 45
Kontonummer: 11 15 11
RaiBa Ehekirchen-Oberhausen eG

 

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Wir garantieren Ihnen die ordnungsgemäße Verbuchung Ihrer Spenden gemäß dem Parteiengesetz und die Zusendung einer steuerlich relevanten Zuwendungsbescheinigung.
Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommenssteuergesetz (EStG) im § 34 g und im § 10 b Abs. 2 geregelt. Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 € für Ledige und 3.000 € für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50 % steuerlich begünstigt. Darüber hinausgehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 € für Ledige und 3.300 € für Verheiratete steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab.

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