Ursprünglich sollte heute die Verhandlung um das Verbot der Artgemeinschaft weitergeführt werden, nachdem diese im Jahre 2023 von der SPD-Innenministerin Nancy Faeser verboten wurde und die Artgemeinschaft gegen dieses Verbot Klage einreichte mit Berufung auf die Religionsfreiheit.

Diese Verhandlung wurde jedoch auf weiteres verschoben, da laut dem Bundesinnenministerium nun neue „Beweise“ dazugekommen sein sollen. Unter anderem geht es um den Verdacht, dass gegen das Sprengstoff- und Waffengesetz gegen eine Person aus dem Umfeld der Artgemeinschaft verstoßen wurde.

Das Gericht gab zu Wort, dass nun neue Sachverhaltsermittlungen geprüft und die beschuldigten sich vor Gericht mündlich äußern können müssen. Wann jedoch die Verhandlungen weitergeführt werden sollen, entscheidet das Bundesverwaltungsgericht eigenständig.

Ein korruptes System verbietet gesunde Gemeinschaften dort, wo diese organisch wachsen und gedeihen, selbst, wenn diese keine politischen Bestrebungen haben, wie es bei der Artgemeinschaft der Fall ist.

Gerechtigkeit für die Artgemeinschaft!